Ehemals unabhängige Berichterstattung vom NSU-Prozess. Gegen Rechtsextremismus, Größenwahn und Verlogenheit in der Gesellschaft. Ein Angebot für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten. (jpo)
Wie lange noch? Wie lange will der Senat seine Haltung beibehalten? Seit fast zwei Jahren wird im Saal 101 am OLG München versucht, den Angeklagten ihre Beteiligung am NSU-Terror nachzuweisen. Seit ebenfalls zwei Jahren können Prozessbeobachter ein bemerkenswertes Phänomen beobachten: Es wird gelogen. Es wird dermaßen hemmungslos gelogen, dass sich die Balken biegen.
Szene-Jargon: „OLG-Stadl“
Frustrierte Journalisten, frustrierte Nebenklage.
Ist wieder ein lügender Nazi-Zeuge vorgeladen und führt das Gericht mit angeblichen Erinnerungslücken und grotesken Falschaussagen vor, dann lässt sich ein weiteres Phänomen beobachten:
Die Diskussionen in den kurzen Verhandlungspausen oder am Ende eines Prozesstages zwischen Prozessbeobachtern, der Presse und den Anwälten der Nebenklage lassen eines deutlich erkennen: Es hat sich Frust ausgebreitet. Wurden anfangs noch Stimmen laut, dass Götzl dieser Lügerei endlich einen Riegel vorschieben solle, so hört man in den letzten Tagen vorwiegend sarkastische Bemerkungen.
Um 14:05 Uhr beginnt Richter Götzl mit der üblichen Belehrung die Vernehmung von Egon Stutzke, Rentner, 79 Jahre alt. In der Presse wird Stutzke auch häufig als der „Held von Eisenach“ genannt, weil durch seine Aussagen die Existenz des „NSU-Trios“ beendet wurde.
Götzl: „Es geht um Ihre Beobachtungen vom 04. November 2011. Ich möchte Sie bitten, mit Ihren eigenen Worten diese zu schildern. Später werde ich dann genauer nachfragen.“
Stutzke: „Am 04.11.2011 habe ich um 09:25 Uhr die Wohnung verlassen, um bei Lidl einzukaufen. Ich weiß die Uhrzeit, weil ich mich nach der englischen Sportschau, die ich morgens immer schaue auf den Weg gemacht habe. Auf dem Weg dorthin habe ich von der Hauptstraße gesehen, dass links auf dem Parkplatz ein Wohnmobil parkt. Es hatte eine wunderbare Farbe. Die Farbgebung war weiß. Ich hab da öfter hingeguckt. Ich war gerade 15 Schritte links weg, dann kamen 2 Radfahrer förmlich angeflogen und sind Richtung Wohnmobil gefahren. Am Wohnmobil angekommen ging alles sehr schnell. Einer der beiden hat sich sofort auf den Fahrersitz gesetzt. Der andere hat die Fahrräder verstaut. Und dann ging die Post ab: Die sind so schnell angefahren, dass die Vorderräder durchgedreht haben mit sichtbaren Spuren und sind dann mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Stregda gefahren. Als sie wegfuhren konnte ich das polizeiliche Kennzeichen erkennen. Es begann mit „V“. Mit dem „V“ habe ich erst nichts anfangen können, aber auf dem Weg zum Lidl ist mir dann klar geworden, dass es sich dabei nur um „Vogtland“ handeln kann. Danach hab ich dann bei Lidl eingekauft, und zwar zwei Flaschen Wasser, 3 Bananen und 3 Brötchen. Auch eine Frischmilch wollte ich einkaufen, die war aber noch nicht da, deswegen hat sich der Einkauf verzögert. Die Verkäuferin hat die Milch dann gebracht und ich bin den gleichen Weg zurück gelaufen. Unterhalb der Zufahrtsstraße kam eine Polizeistreife. Ein Polizist ist ausgestiegen und hat eine Frau gefragt, ob sie Männer mit Fahrrädern gesehen hat. Die Frau wusste aber nichts. Ich bin dann hin und hab mich gemeldet und gerufen: ‚Ja, ich habe sie aber gesehen.‘ Der Polizist hat dann gesagt, dass die eine Bank überfallen haben. Ich habe darauf nur gesagt: ‚Um Gottes Willen, auch das noch.‘
18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tageseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30.000.- D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube?Weiterlesen →
Thomas Gerlach ist einer der aktivsten Neonazis aus Thüringen. Er leugnet seine ultrarechte Einstellung nicht, sondern er schildert sein krudes Weltbild in geradezu unerträglicher Art und Weise. Gerlach war unter anderem Mitglied beim Thüringer Heimatschutz (THS), also der Organisation aus der vermutlich der NSU hervorgegangen ist. Zudem werden Gerlach engste Verbindungen zu den rechtsextremen und gewaltbereiten Hammerskins nachgesagt. Er sagt am 10.07.2014 bereits zum 2. Mal aus. Seine 1. Vernehmung am 01.07.2014 wurde vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abrupt unterbrochen.
Gleich nach der Begrüßung um 13:10 Uhr erinnert Richter Götzl den Zeugen Thomas Gerlach an die Belehrungen zu einem möglichen Aussageverweigerungsrecht und zur Anwendung von Ordnungsmitteln aus der letzten Vernehmung vom 01.07.2014.
Götzl: „Erinnern Sie sich noch daran?“
Gerlach: „Ja.“
Götzl: „Sind Ihnen Personen aus der Schweiz oder Portugal bekannt, die Waffen besorgen können?“
Gerlach: „Ich kenne Leute aus der Schweiz und Portugal. Ob die eine Waffe besorgen können? Ich weiß es nicht.“
Götzl: „Ich frag nochmal: Personen, die Waffen besorgen können?“
Gerlach: „Nein.“
Götzl: „Haben Sie selbst Waffen beschafft? In dem Zusammenhang belehre ich Sie nochmals nach § 55 StPO, dass Sie auf Fragen, die Sie selbst belasten könnten, nicht antworten müssen.“
Gerlach: „Nein.“
Götzl: „Zu den Hammerskins: Kennen Sie das Logo der Hammerskins?“
Gerlach: „Ich werde zu den Hammerskins nichts sagen. So wie ich es letztes Mal hier auch gesagt habe.“
Götzl: „Gar nichts ..?“
Unterstützung für Gerlach durch Wohlleben-Verteidigung?
Wohlleben-Verteidiger RA Klemke springt Gerlach mit seiner Wortmeldung bei: „Der Verteidigung Wohlleben ist bekannt, dass es 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen das „Chapter Sachsen“ der Hammerskins wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, gegeben hat. Es gab da auch Hausdurchsuchungen bei dem Zeugen. Wir sollten erst prüfen, ob das Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängig ist.“
Mit diesem Einwand will RA Klemke dem Zeugen Thomas Gerlach offenkundig die Möglichkeit eröffnen, sich auf § 55 StPO zu berufen. So könnte sich Gerlach problemlos weigern, Fragen zu den Hammerskins zu beantworten. Allerdings nur dann, wenn dieses von RA Klemke ins Spiel gebrachte Verfahren noch nicht eingestellt ist. RA Klemke lässt es sich nicht nehmen, mit einer gewissen Süffisanz seine Gesinnung darzustellen und schiebt folgendes Statement hinterher: „Gegen Rechts wird ja in letzter Zeit öfters ermittelt.“
Richter Götzl lässt sich nicht provozieren und fragt betont sachlich bei RA Klemke nach: „Ja, haben Sie denn Kenntnisse dazu?“
RA Klemke: „Nein.“
Götzl: (An Gerlach gerichtet) „Und Sie?“
Thomas Gerlach (li.) am 01.07.14 – Foto: J.Pohl
Gerlach: „Es gab mal ne Hausdurchsuchung, es wurde schon ermittelt. Glaube, ich hab keine Einstellung bekommen.“
Götzl: „Wurde gegen Sie ermittelt?“
Gerlach: „Ja.“
Götzl: „Wann?
Gerlach: „2003“
Götzl: „Und keine Einstellung ..?“
Gerlach: „Nein.“
Ratlosigkeit im Senat: Themenwechsel
Es folgt eine lange Pause. Richter Götzl berät sich mit den übrigen Mitgliedern des Senats. Im Saal herrscht absolute Stille.
Götzl: „Anderes Thema: War Mundlos mal in der Schweiz?“
Gerlach: „Diese Person war mir damals nicht bekannt.“
Götzl: „Man kann auch Informationen haben, ohne dass man jemanden kennt.“
Gerlach: „Nö.“
In diesem Moment klingelt das Handy der Eminger-Verteidigung. Götzl weist Emingers Verteidiger in scharfem Ton zurecht, dieser braucht eine gefühlte Ewigkeit, um sein Handy zum Schweigen zu bringen.
Götzl: „Nochmal: Haben Sie diesbezüglich was von Mundlos mitbekommen?“
Gerlach: „Nein. Hab ich nicht.“
Wieder wechselt Richter Götzl das Thema: „Haben Sie jemals Daten von Mandy Struck (Anm.: Ex-Freundin) weiter gegeben?
Gerlach: „Nein.“
Ein Neonazi kämpft gegen den drohenden Volkstod
Götzl: „Zu Ihrer politischen Einstellung: Stehen Sie dazu, Menschen zu vertreiben? Oder Sie zu vernichten?“
Gerlach: „Nein.“
Götzl: „Zu keinem Zeitpunkt?“
Gerlach: „Zu keinem Zeitpunkt.“
Götzl: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Volkstod‘ etwas?“
Gerlach: „Ja. Das hat die nationalen Kreise verbunden. Hat damit zu tun, dass das deutsche Volk durch eine zu niedrige Geburtenrate ausstirbt. Die Einwanderer haben ein hohe Geburtenrate.
Götzl: „Und wie stehen Sie dazu?“
Gerlach: „Unser Ziel war es, den Volkstod aufzuhalten. Durch Begrenzung von Zuwanderung, gezielte Rückführung von Ausländern und die Geburtenrate von Deutschen zu erhöhen. Durch Unterstützung von deutschen Firmen, dass mehr Kinder wieder machbar sind. Und durch finanzielle Unterstützung.“
Götzl: „Was haben Sie da persönlich unternommen?“
Gerlach: „Die ‚Nationale Bewegung‘ ist nicht in der Lage Gesetze zu geben. Es blieb nur Propaganda, um den Volkstod aufzuhalten.“
Götzl: „Wie haben Sie da mitgewirkt?“
Gerlach: „Durch viele Gruppierungen. Eben durch regionale und ‚Freie Netze‘. In einer Region auch durch den KDS (Kampfbund Deutscher Sozialisten) oder durch die NPD.“
Götzl: „Sind Sie Mitglied der NPD?“
Gerlach: „Nein.“
Götzl: „Und sonstige Gruppen?“
Gerlach: „Jede Kameradschaft arbeitet daran, um dies zu erreichen. Das ist das Hauptziel.“
Götzl: „Und Sie? Kameradschaft?“
Gerlach: „Nationale Sozialisten Altenburger Land“
André Eminger – Foto: J.Pohl
Götzl: „Kennen Sie André Eminger?“
Gerlach: „Kenn ich nicht.“
Götzl: „Und Maik Eminger?“
Gerlach: „Auch nicht. Nur aus der Presse.“
Götzl: „Ja, gab es denn vielleicht mal Gespräche ..?“
Gerlach: „Nicht bewusst.“
Götzl: (zeigt auf André Eminger) „Er sitzt da. Schauen Sie ihn halt an.“
Gerlach blickt kurz zu Eminger und schüttelt den Kopf.
Götzl: „War André Eminger mal Gesprächsthema?“
Gerlach: „Nach 2011. Nur von Presse. Hab mich nicht bewusst über ihn mit irgendjemand unterhalten.“
Die Hammerskins gingen ihm über alles!
Richter Götzl konfrontiert Gerlach mit einer Aussage von Mandy Struck aus einer Vernehmung durch das BKA vom 30.12.2011:
„[Die] Kameradschaft Nationale Sozialisten Altenburger Land im Jahr 2004 gegründet. Da war er dabei und das habe ich noch mitbekommen.“
„Ich habe gewusst, dass er als Redner und Ordner bei den Montagsdemos [in Altenburg] fungierte.“
„Fest der Völker hat er organisiert und seine Hammerskins. Die gingen ihm über alles. Es ging darum Zellen zu bilden in ganz Mitteldeutschland. Das man überall jemanden sitzen hat, der gut reden kann um halt wieder Leute auszubilden, die eigenständig arbeiten können. So dass man überall Leute hat, wenn eine Aktion startet […].“
Götzl: „Was sagen Sie zu Zellen?“
Gerlach: „Das ist ihre (Anm.: Mandy Strucks) Wortwahl. Wir haben das schon angestrebt. Aber nicht als Zellen. Jeder sollte seine eigenen Redner haben, eigene Infrastruktur. Wenn welche Verluste haben, dass man weiterarbeiten kann. Ich nenne das nicht ‚Zelle‘, sondern ‚Aktionsgruppen‘.
Götzl: „Haben Sie eine Zelle mit Struck betrieben?“
Gerlach: „Glaub ich nicht. Zelle war eher eine kleine Gruppe.“
Götzl: „Wie weit haben Sie ihr Konzept verwirklicht?“
Gerlach: „Bis etwa 2009/2010 erfolgreich. Dann ist es im Sande stecken geblieben.
Götzl: „Wie hat man sich genannt?“
Gerlach: „Freies Netz.“
Götzl: „Welche Rolle hat da Gewalt gespielt?“
Gerlach: „Gewalt hat da keine Rolle gespielt, ist nicht zielführend. Auch Gewalt gegen Ausländer ist nicht zielführend.
Götzl: „Und bei den anderen?“
Gerlach: „Ich kann nicht in die Köpfe anderer gucken. Wir haben Gewalt immer abgelehnt.“
Götzl: „Wir ..?“
Gerlach: „Die, mit denen ich zusammen gearbeitet habe. Der Wohlleben und der Kapke.“
Götzl: „Und? Weitere ..?“
Gerlach: „Fallen mir spontan keine weiteren ein.“
Götzl: „Ja, jetzt überlegen Sie mal, Sie haben …“
Gerlach: (unterbricht Götzl) „Keine.“
Götzl: „Sie haben ja schon mit Schwung angesetzt.“
Gerlach: „…“
Götzl: „Und Altenburg?“
Gerlach: „Ich.“
Götzl: „Alleine?“
Gerlach: „Andere kenne ich nicht.“
Götzl: (spürbar verärgert) „…“
Bedrohliche Stille im Gerichtssaal –
Gerlach: Der letzte aufrechte Ritter der Tafelrunde?
Gerlach: „Sie wollen von mir Namen wissen, die mit mir aktiv waren?
Götzl: (in deutlich lauterem Tonfall): „Ja!“
Gerlach: „Sag ich nicht.“
– Stille –
Götzl: „Warum?“
Gerlach: „Ich hab den Prozess hier verfolgt. Die so genannte Nebenklage quatscht Informationen an die Antifa weiter. Wenn ich die nennen würde, dann sind die Repressalien ausgesetzt. Auch die Bundesanwaltschaft hat Informationen an die Presse verteilt.“
Götzl: „…“
Gerlach: „Es sagen mir Leute, sie laufen Gefahr wegen Antifa-Gruppen ihre Arbeit zu verlieren.“
Götzl: „Da wollen Sie auch nichts sagen? Der § 55 StPO gibt Ihnen hier kein Auskunftsverweigerungsrecht“
Gerlach: „Das ist mir bewusst. Ich sehe auch den Konflikt zwischen dem Gericht und mir. Das kann ich nicht mit meiner Moral und meinem Wertegefühl vereinbaren, dass Leute Arbeit verlieren weil das dem Fernsehen und der Presse gesagt wird. Auch wenn ich dafür eine Strafe bekomme.“
Götzl: „Ordnungsmittel! Wir stellen das erst einmal zurück. Ihnen ist das ja bewusst.“
Gerlach: „Ja.“
Götzl: „Hammerskins?“
Gerlach: „Werde ich nichts dazu sagen. Ich weiß, wie die Antifa funktioniert. Ich weiß, wie die Nebenklage Infos verbreitet. Wenn ich Namen aus Altenburg nenne, dann gibt es Schlägereien usw.. Ist mir bewusst, dass ich Strafe kriegen kann.
Götzl: „Was wissen Sie über den ‚Führerlosen Widerstand‘?“
Gerlach: „Da gibt es ein Schreiben aus den 90gern. Für mich bedeutet das die losen Gruppen, die zusammenarbeiten.“
Götzl: „Und deren Einfluss auf ihre politische Arbeit?“
Gerlach: „Gruppen waren schon irgendwie organisiert. Haben uns abgewechselt. Zum Beispiel Jena mit Altenburg und so.“
Götzl: „Wann haben Sie erstmals den Begriff ‚NSU‘ gehört?“
Gerlach: „2011. Durch die Presse.“
Götzl: „Und zuvor?“
Gerlach: „Nein.“
Götzl: „Der Begriff ‚Braunes Haus’“?
Gerlach: „Ja. Wurde intern verwendet.“
Götzl: „Und Ihr Spitzname? Woher ..?“
Gerlach: „Überall verwendet.“
Götzl: „Wie oft hatten Sie Kontakte zu Struck?“
Gerlach: „Als Beziehung zu Ende war, nur einmal in Halbe.“
Das falsche Spiel von Klemke
Götzl: (An RA Klemke gerichtet) „Haben Sie zufällig das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahren:“
RA Klemke: „Nein.“
RA Narin – Foto: J. Pohl
RA Narin: „Herr Vorsitzender, ich hab es möglicherweise.“ (Nennt Aktenzeichen) „Das war ein 129er Verfahren, wurde 2005 eingestellt. (Anm.: § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen)
Richter Götzl bittet Gerlach nach vorne zum Richtertisch, es werden Fotos in Augenschein genommen und für alle sichtbar auf die Leinwände projiziert. Es handelt sich um Gruppenaufnahmen mit Hammerskins.
Götzl: „Wo sind diese Fotos entstanden?“
Gerlach: Wo die entstanden sind, will ich nicht sagen. Zu den Personen sag ich auch nichts.“
Götzl: „Warum?“
Gerlach wiederholt beinahe wortwörtlich seine Aussage zu dieser von Richter Götzl schon mehrfach gestellten Frage. Götzl wendet sich merklich genervt von Gerlach ab und versucht, nähere Informationen zum Gerücht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Gerlach mit vermutetem Bezug zur Thematik Hammerskins im Gange ist, zu erhalten. RA Klemke hatte dieses Gerücht gleich zu Beginn der Vernehmung geschickt platziert. Im Laufe dieser kurzen, aber heftigen Diskussion erklärt sich GBA Diemer bereit zu versuchen, Fakten dazu von der Staatsanwaltschaft Dresden zu erhalten. OStA Weingarten verlässt den Saal, vermutlich um den Auftrag von Diemer umzusetzen.
RAin Lunnebach von der Nebenklage versucht eine Frage, die genau zur richtigen Zeit käme, zu stellen: „Hatte der Zeuge Gerlach vor kurzem Kontakt zu RA Klemke?“ Götzl wiegelt die Frage per Handstreich ab: „Wenn Sie dran sind, Frau Rechtsanwältin!“
Richter Götzl befragt Gerlach zu seinen privaten, beruflichen und finanziellen Verhältnissen. Ein sicheres Zeichen dafür, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes droht. Gerlach gibt bereitwillig Auskunft.
Götzl: (An GBA Diemer gerichtet) „Der Herr Weingarten ..?“
GBA Diemer Foto: J.Pohl
Diemer: „Versucht in Sachen Ermittlungsverfahren zu klären. Weiß nicht wie lange das dauert.“
Ein wahres Fragenfeuerwerk von RA Scharmer beginnt
Das Fragerecht geht an die Nebenklage. RA Scharmer beginnt mit der Befragung: „Haben Sie den Prozess-Auftakt hier als Tag der Schande bezeichnet?“
Gerlach: „Ja. So wie der Prozess hier läuft, ist das eine Schande.“
RA Scharmer: „Haben Sie einen Twitter-Account unter dem Namen ‚Ace_79‘?“
RA Scharmer lässt einen per Screenshot gesicherten Tweet vom 06.05.2013 von Gerlachs Twitter-Account zeigen. Neben „Tag der Schande“ findet sich hier auch der Begriff „Affentheater“.
Screenshot: Tweet vom 06.05.2013
Gerlach: „Prozesse wie diese bringen ein ’seltsames Rechtssystem‘ zutage.“
RA Scharmer: „Mit ‚Affentheater‘ meinen Sie wen ..?“
Gerlach: „Na so halt …“
Screenshot: Tweet vom 03.05.2013
RA Scharmer: „Meinen Sie auch das Gericht?“
Gerlach: „Keine Personen. Auch keinen Richter.“
Ein weiterer Screenshot von einem Tweet, den Gerlach kurz nach seiner Einvernahme am 01.07.2014 geschrieben hatte: „[…] Die Tafelrunde ist entehrt, wenn ein falscher ihr angehört. […]“
Screenshot: Tweet vom 01.07.2014
Gerlach: „Ich wusste ja, dass Sie das beobachten und dass das Thema wird. Ist eben mein Fazit des Tages.“
RA Scharmer: „Was meinen Sie damit?“
Gerlach: „So, wie es da steht. Fand das Zitat schön und passend. Will nicht verantwortlich sein, dass Leuten Nachteile entstehen.“
RA Scharmer: „Tafelrunde? Wer ist da gemeint?“
Gerlach: „Niemand. Mein Verhalten.“
RA Scharmer: „Wertegefühl?“
Gerlach: „Ja. Ich werde es nochmal erläutern.“ Im Folgenden schwurbelt er beinahe Wortgetreu nun zum 3. Mal über seine Moralvorstellung, durch seine Aussage unschuldige Kameraden durch Antifa und Presse in Gefahr zu bringen.
RA Scharmer: „Sie sind Teil der Tafelrunde?“
Gerlach: „Nein. Mein Verhalten ist ritterlich.“
RA Sebastian Scharmer – Foto: J. Pohl
RA Scharmer: „Ich hätte noch Fragen zum Thema Hammerskins. Und zwar liegen uns Fotos von der sichergestellten Festplatte aus dem PC des Herrn Wohlleben vor.“
Es werden Fotos von einem „Ritteressen“ mit mehreren Teils in Rittergewändern gekleideten Personen gezeigt. Ralf Wohlleben ist dabei auf den ersten Blick erkennbar.
RA Scharmer: „Erkennen Sie jemanden?“
Gerlach: „Ja. Wohlleben.“
Das nächste Foto: Ein Gruppenbild. Alle Personen posieren mit vor dem Oberkörper gekreuzten Armen.
RA Scharmer: „Und ..?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer darf dieses Symbol machen?“
Gerlach: „Möchte ich nichts dazu sagen.“
RA Scharmer: „Ist Wohlleben dabei?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Eminger?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Was ist ‚NOM‘? ‚National Officers Meeting‘?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „2011?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer darf da hin?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Welche Hammerskin-Gruppen gibt es?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer ist verantwortlich?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: (An Richter Götzl gerichtet) „Herr Vorsitzender! Ich stelle die Fragen deshalb, um dem Zeugen eine Aussageverweigerung nachweisen zu können.“
RA Scharmer: „Chapter West-Sachsen?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer lässt sich durch die Arroganz von Thomas Gerlach nicht aus dem Konzept bringen und stellt im atemberaubendem Tempo Frage um Frage: „Jörg W.?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „…“ (Wird von Gerlach unterbrochen.)
Gerlach: „Können Sie die Fragen nicht hintereinanderstellen? Dann brauch ich nur einmal zu antworten.“
Die Gesichtsfarbe von Richter Götzl wechselt nach dieser Frechheit in ein bedrohlich wirkendes dunkelrot: „Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt!“ Die Wände des Gerichtssaals scheinen zu beben.
RA Scharmer bleibt unbeeindruckt und macht weiter: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Fourteen Words‘ etwas?“
Gerlach gibt zumindest kurzfristig seine fragwürdige Taktik auf und antwortet ausnahmsweise. Er schwurbelt und stammelt, gibt so ein jämmerliches Halbwissen zu Fakten, die ein Hammerskin eigentlich aus dem Effeff wissen müsste, preis: „Ja, das kommt aus dem amerikanischen, so genau bekomme ich das auf Englisch nicht hin, irgendwie so: We must the existence unseres Volkes sichern oder so irgendwie. Jedenfalls geht es darum, die Existenz unserer Rasse zu sichern.“
(Anm.: Die erstmals in Kreisen weißer Neonazis aus den USA aufgetauchte Floskel „Fourteen Words“ ist ein extrem rassistisches und menschenverachtendes Glaubensbekenntnis. Mit den „Fourteen Words“ beschwören extrem rechts gesinnte und meist auch gewaltbereite Neonazis die – deren Überzeugung nach – Überlegenheit der „weißen oder arischen Rasse“. )
Fourteen Words: „We must secure the existence of our people and a future for White children.“ („Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft für die weißen Kinder sichern“)
RA Scharmer: „Wie stehen die Hammerskins zu den ‚Fourteen Words‘?“
Kaum fällt der Begriff „Hammerskin“ ist Gerlach keine vernünftige Antwort mehr zu entlocken: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: Herr Vorsitzender! Sie sehen, es macht keinen Sinn, weitere Fragen zu stellen. Ich beantrage Ordnungsmittel.“
Götzl: „Wir müssen erst die näheren Umstände zum Ermittlungsverfahren erfahren.“
RA Scharmer: „Ich sehe das anders. Der Zeuge beruft sich ausdrücklich nicht auf den § 55 StPO.“
Das Fragerecht wechselt zu RAin Lunnebach: „Zuerst möchte ich hier festhalten: Der Zeuge ist respektlos. Ich hätte einige Fragen, aber unter diesen Umständen werde ich jetzt keine stellen.“
Der wandlungsfähige Herr Gerlach.
Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders ist an der Reihe: „Herr Gerlach, wissen Sie von Ermittlungen gegen das ‚Freie Netz Süd‘?“
Seltsamerweise antwortet Gerlach hier ausführlich und in einem bemerkenswert ruhigen Tonfall. Es drängt sich an dieser Stelle der dringende Verdacht auf, dass er diese Frage erwartet hat. Schlimmer noch: Es riecht hier an dieser Stelle der Einvernahme nach einer Absprache zwischen Gerlach und der Wohlleben-Verteidigung. Beweisbar ist das natürlich ist.
Gerlach: „Ja, ich hab das beiläufig mitgekriegt und etwas davon gelesen. Bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher. Es gab da auch Hausdurchsuchungen.“
Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl
RAin Schneiders: „Waren Sie auch davon betroffen?“
Gerlach: „Nein.“
Eine seltene Wortmeldung von Nebenklage-Anwalt RA Erdal: „Herr Zeuge! Haben Sie eigentlich einen Schulabschluß?“
Gerlach antwortet pampig und herablassend: „Ja! 10. Klasse. Realschule.“
Götzl: „Herr Gerlach, haben Sie eigentlich die Befürchtung, dass gegen Sie ein Verfahren eingeleitet wird, wenn Sie hier auf Fragen antworten?“
Gerlach schwurbelt sich um eine Antwort herum: „Weiß nicht.“
Götzl: „Jetzt mal konkret! Warum die Durchsuchung? Welche Vorwürfe gab es gegen Sie? Ich meine jetzt 2003.“
Gerlach: „Bildung einer kriminellen Vereinigung. So wie Klemke schon sagte. Ich hatte sehr viele Durchsuchungen und Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft. Und ich war bis 2004 in Haft. Ich bin zu dieser Thematik nie vernommen worden.“
Ermittlungsverfahren verzweifelt gesucht.
OStA Weingarten ist inzwischen wieder im Saal anwesend.
Götzl: „Herr Weingarten, gibt es Informationen?“
OStA Weingarten Foto: J. Pohl
OStA Weingarten: „Wir haben eine Verfahrensabfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden gemacht. Und zwar ‚prompt‘. Bis jetzt haben wir noch kein Ergebnis.“
Richter Götzl ordnet deswegen um 14:00 Uhr eine Verhandlungspause von 20 Minuten an.
Um 14:35 wird weiter verhandelt.
Götzl: „Und? Generalbundesanwaltschaft? Gibt es Informationen?“
Gerlach: „Weiß ich nicht. Ich hab eine Vorladung bekommen, bin aber nicht hingegangen.“
Götzl: (genervt) „Was war der Vorwurf?“
Gerlach: „Die haben irgendwie eine Waffe gesucht. Ich kenne mich mit Waffen aber nicht so aus.“
– Gelächter im Saal –
Götzl: „Dann werden wir jetzt Ihre Einvernahme für heute beenden. Die Akten der Staatsanwaltschaft Dresden werden beigezogen. Und Sie Herr Gerlach …“
Gerlach: „Ja ..?“
Götzl: „Sie sind für den 24.07.2014, das ist ein Donnerstag, nochmals vorgeladen. Haben Sie das verstanden?“
Gerlach: „Ja.“
Damit ist für heute die 2. Vernehmung von Thomas Gerlach um 14:40 beendet.
RAin Lunnebach: „Ich würde gerne eine Stellungnahme zur Vernehmung des Zeugen Gerlach abgeben. Ich weiß nicht, ob Sie es genehmigen.“
Götzl: „So etwas ist aber nicht üblich, Frau Rechtsanwältin.“
RAin Lunnebach: „Das ist mir bewusst. Deswegen frage ich ja, ob Sie es genehmigen.“
Götzl: „Wir stellen das zurück.“
Damit ist der Prozesstag beendet. Richter Götzl hat mit seiner Weigerung zur Abgabe eines Statements durch RAin Lunnebach zum Verhalten des Thomas Gerlach eine große Chance vertan. Gerlach ist der erste Zeuge aus der Naziszene, der aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Er hat es geschafft, minutenlang über den drohenden Volkstod zu schwadronieren. Er konnte sogar ausführlichst seine extrem rassistischen „Lösungsansätze“ zur Verhinderung des Volkstodes darlegen. Niemand hat ihn dabei unterbrochen. Gerlach verhielt sich den Verfahrensbeteiligten und sogar dem Gericht gegenüber extrem respektlos. Eingegriffen hat niemand. Anwälte der Nebenklage werden vom Vorsitzenden Richter Götzl regelmäßig bloßgestellt, gemaßregelt und „zusammengefaltet“, wenn Sie beispielsweise nicht sofort die korrekte Fundstelle einer Akte benennen können.
Gerlach dagegen wurde mit Milde behandelt, er wurde geradezu verhätschelt. Nur einige Minuten nach dem Ende seiner Einvernahme veröffentlichte Thomas Gerlach folgenden Tweet:
Für einen Fortschritt in Sachen Wahrheitsfindung im NSU-Prozess entwickeln sich lügende Zeugen seit Beginn der Verhandlungen zu einem immer größer werdenden Problem. Es ist mehr als offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht, jedoch scheint von keiner Seite der Prozessbeteiligten ein gesteigertes Interesse zu bestehen, diesem Problem Herr zu werden.
Hier zum 1. Teil dieser Mini-Serie mit einem aktuellen Wortprotokoll aus der Vernehmung von Markus F. vom 198. Verhandlungstag. >>
Das Ausmaß der Lügen ist der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar.
Nach jedem lügenden Zeugen, der ohne Konsequenzen zu spüren davon kommt, wird die Berichterstattung schwieriger. Ganz egal welche Zeugen, ob aus der Nazi-Szene, aus dem Dunstkreis des Verfassungsschutzes oder aus sonst irgendeiner Gruppe. Der Öffentlichkeit sind diese Vorkommnisse nicht mehr zu vermitteln.
Wir müssen handeln! Jetzt!
Das Resultat: Das Interesse der Öffentlichkeit am NSU-Prozess nimmt mehr und mehr ab und dürfte sich derzeit auf einem negativen Rekordniveau befinden. Das ist eine Katastrophe, die wir bewältigen müssen, ja vielleicht sogar noch abwenden können. Lasst uns zusammen daran arbeiten. Presse, Blogger, Prozessbeobachter und Prozessbeteiligte müssen jetzt an einem Strang ziehen, um die Glaubwürdigkeit im NSU-Prozess wieder herzustellen.
Und so wird im NSU-Prozess gelogen: Subtil, dreist, hemmungslos, schamlos und immer mit dem Hintergrund Rassismus.
Hier eine sehr kleine – ungeordnete – Zusammenstellung (6 von knapp 200 Verhandlungstagen) mit Beispielen von lügenden Zeugen im NSU-Prozess:
Gleich zu Beginn ein eindrucksvolles Beispiel dafür, was passieren kann, wenn die Nebenklage die Lügen der Nazi-Zeugen nicht einfach hinnehmen will.
Carsten R. (36) ist wieder einer dieser unerträglichen Zeugen. Man könnte meinen, er wäre ein kleiner Fisch im undurchdringlichen NSU-Sumpf. Carsten R. hat 1998 unter seinem Namen eine Wohnung in Chemnitz für die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe angemietet. Deswegen wird er am 19. März 2014 vor dem OLG-München im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. […]
Gefühlte 99 % seiner Antworten bestehen aus diesen Floskeln:
“Weiß ich nicht mehr.”
“Ist schon zu lange her.”
“Kann mich nicht mehr erinnern.”
Seine seltenen Antworten, die inhaltlich auf die Frage eingehen, beendet Carsten R. meistens mit einem Nachsatz wie diesem hier: “… kann ich aber nicht genau sagen.”
So läuft die Befragung Stunde um Stunde. Trotzdem ging der Plan von Carsten R. durch geballtes Unwissen, nichtssagenden Antworten und beinharten Lügen möglichst wenig zu einem Erkenntnisgewinn beizutragen nicht ganz auf.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richter Götzl warum ausgerechnet er als Wohnungsmieter für die bereits untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auftreten sollte antwortete Carsten R. in typischer Art und Weise.
Götzl: “Jetzt erzählen Sie doch mal von vorne und der Reihe nach.”
Carsten R.: “Hab ich ja. Die Wohnung wurde eben angemietet.”
Ein Kommentar zur psychischen Verfassung von Götzl erübrigt sich an dieser Stelle.
Götzl: “Mit Personen! Bitte!”
Carsten R.: “Kann mich nicht erinnern. Das habe ich auch bei der Polizei schon gesagt.”
RA Hoffmann: “Haben Sie sich 2011 (Anm.: Am 04.11.2011 wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe enttarnt.) bei der Polizei gemeldet?”
Carsten R.: “Nein.”
RA Hoffmann: “Warum nicht?”
Carsten R.: “Bei mir ging es ja um die Wohnung. Und bei denen um Tötung.”
Das Fragerecht hat nun RAin Pinar: “Ist Ihr ‘Egal sein’ eigentlich grenzenlos?”
Carsten R.: “Ja. Ich hab nicht differenziert, ob die Schokoriegel klauen, oder gerade jemanden umgebracht haben.”
RAin Pinar: “Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass “die 3″ Menschen umgebracht haben?”
Genau an dieser, dieser entscheidenden Stelle, an der die wirkliche Gesinnung des Zeugen ans Licht kommt, grätscht GBA Diemer mitten in die Befragung hinein. Wie immer in solchen Fällen ohne Worterteilung.
Diemer: “Ich beanstande die Frage …”
Diemer wird durch RAin Pinar unterbrochen, schließlich hat sie immer noch das Fragerecht. Sie hat weder erklärt, dass sie keine weiteren Fragen mehr hätte, noch hat irgendjemand GBA Diemer das Wort erteilt.
RAin Pinar: “Ich möchte hier nur auf eine Grundsatzentscheidung zur Beugehaft …”
Bei dem Wort “Beugehaft” wird RAin Pinar das Mikrofon abgedreht. Jedoch ist sie auch ohne Mikrofon zumindest auf der Besuchertribüne noch einigermaßen gut zu verstehen. “Ich lasse mir hier nicht von Ihnen den Mund verbieten.”
Götzl mischt sich nun auch ein: “Frau Anwältin! Bitte mäßigen Sie sich. Das Wort hat jetzt Dr. Diemer. Bitteschön, Herr Diemer! Sie sind dran.”
Aus den Reihen der Nebenklage sind überdeutlich Unmutsbekundungen ob der Entscheidung Götzls vernehmbar.
Götzl versucht den Tumult im Gerichtssaal, der sich auch auf die Tribüne ausgebreitet hat zu ignorieren: “Also bitte Herr Diemer …”
Diemer: “Ich beanstande die Frage. Die Frage hat nichts mit der Sache zu tun. Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.”
Götzl: “Wenn Sie hier so weiter fragen, dann …”
RAin Pinar unterbricht Götzl: “Die Gesinnung dieses Zeugen ist mir wurscht.” (sic!)
Jetzt mischt sich RA Hoffmann in die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Diskussion ein: “Dieser Zeuge hier lügt den ganzen Nachmittag und die Bundesanwaltschaft unterstützt das auch noch.”
Götzl: “Ich lasse mich nicht unterbrechen …”
RAin Pinar: (An Götzl gerichtet.) “Dann sagen Sie doch endlich, was Sie sagen wollen.”
Götzl: “Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. So! Und damit sich die Prozessbeteiligten wieder sortieren können und zur Besinnung kommen, unterbreche ich jetzt die Verhandlung für 10 Minuten.”
Er knallt einen Aktenordner auf das Pult, und verlässt um 17:20 Uhr ohne ein weiteres Wort zu verlieren den Gerichtssaal.
Eine angeordnete Verhandlungspause von 10 Minuten dauert im OLG-München 20 Minuten. Das war schon immer so, das wird immer so bleiben. In Bayern gehen die Uhren eben anders.
Um 17:40 Uhr erteilt Richter Götzl RAin Pinar das Wort.
RAin Pinar: “Bevor ich unterbrochen werde, stelle ich fest, dass eine Befragung des Zeugen nicht mehr sinnvoll ist. Ich stelle hiermit alle Fragen zurück.”
Die nächste Wortmeldung kommt von RA Kienzle: “Wir möchten uns zur Bemerkung von GBA Diemer zum “Jüngsten Gericht” äußern. Deswegen werden wir alle auf unser Fragerecht verzichten. Dem Zeugen ist überdeutlich klar geworden, dass sein Verhalten von der Bundesanwaltschaft hingenommen wird.”
Richter Götzl versucht noch zu retten, was zu retten ist: “Wir müssen jetzt mit der Befragung des Zeugen fortfahren.”
RA Kienzle: “Wir haben jetzt die Situation, dass die Beanstandung Diemers weiter im Raum steht. Stichwort: ‘Jüngstes Gericht’.”
Götzl: “Die Befragung des Zeugen steht im Vordergrund.”
RA Kienzle: “Das sehe ich anders. Hier steht ausgesprochen im Raum, dass Nebenkläger Fragen im Stil des “Jüngsten Gerichts” stellen.
[…]
RA Stahl: “Also mit wem haben Sie sich als Pärchen ausgegeben? Mit Frau Zschäpe?”
Carsten R.: “Das ist eine reine Vermutung von mir. Bei der Wohnungsübergabe eben. Wissen tu ich es nicht.”
RA Stahl: “Können Sie Böhnhardt und Mundlos unterscheiden?”
Carsten R.: “Nein.”
RA Stahl: “Und jetzt sag ich Ihnen noch was: Vermutlich hat Böhnhardt als Bürge auf dem Mietvertrag unterzeichnet.”
(Absolute Stille im Saal!)
Carsten R. antwortet unbeeindruckt. Dass er gerade überführt wurde, seit Stunden gelogen zu haben, lässt in anscheinend völlig kalt.
Carsten R.: “Kann sein …”
RA Stahl: “Keine weiteren Fragen mehr.”
Auf die Wiedergabe der weiteren Befragung kann getrost verzichtet werden. Carsten R. bleibt hartnäckig bei seinem Antwortverhalten.
Nach fast 5 Stunden grotesker Befragung nimmt um 18:15 das Trauerspiel mit der Entlassung des Zeugen sein Ende.
Fazit der Vernehmung: Es sind immens viele Fragen offengeblieben. Carsten R. weiß definitiv mehr, als er vorgibt zu wissen. Er hat Stunde um Stunde beinhart gelogen. Dies wurde ihm beispielsweise beim Themenkomplex Wohnungsbesichtigung und Mietvertrag eindrucksvoll nachgewiesen. Seine Aussagen, dass er mit Beate Zschäpe als Pärchen auftrat und das Zschäpe die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages war, wiederholte er mehrmals. Beide Aussagen waren glatte Lügen, die völlig ohne Konsequenzen blieben.
Eine weitere Einvernahme des Zeugen wäre dringend geboten gewesen. Aber nur unter anderen Voraussetzungen wäre sie auch sinnvoll gewesen. Das Problem ist wieder einmal die Bundesanwaltschaft. Eine Bundesanwaltschaft, die wenig Interesse an einem zusätzlichen Erkenntnisgewinn hat, ist zu kritisieren. Eine Bundesanwaltschaft, die aktiv die Bemühungen zur Aufklärung verhindert, ist inakzeptabel, unzumutbar, eine Verhöhnung aller Opfer, ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und unterstützt direkt den Rechtsextremismus. Zum kompletten Artikel >>
Lügen und Verharmlosen, Teil XII – weitere Vernehmung von Michael Probst
So leugnete er sogar, den Angeklagten André Eminger gekannt zu haben – und das, obwohl seine Ex-Frau bei der Polizei noch von konkreten Geschäftsbeziehungen Emingers zu Probst berichtet hatte und obwohl seine Telefonnummer im Handy-Speicher von Eminger gefunden wurde. Jedenfalls ist die Aussage des Zeugen nicht geeignet, die Angaben des V-Mannes Carsten Szczepanski zu den Unterstützungshandlungen von „B&H“ Sachsen und seiner Exfrau in Frage zu stellen. Nach seiner Zeugenaussage hätte er jedenfalls keine Kenntnis von solchen Unterstützungshandlungen haben können. Dass Szczepanski ihn als „B&H“-Mitglied bezeichnet, kann auch an seiner hervorgehobenen Position als Musikproduzent, Ladenbetreiber, Bandmitglied, Ehemann von Antje Probst und engem Freund von Jan Werner gelegen haben.
Thomas Gerlach ist einer der aktivsten Neonazis aus Thüringen. Er leugnet seine ultrarechte Einstellung nicht, sondern er schildert sein krudes Weltbild in geradezu unerträglicher Art und Weise. Gerlach war unter anderem Mitglied beim Thüringer Heimatschutz (THS), also der Organisation aus der vermutlich der NSU hervorgegangen ist. Zudem werden Gerlach engste Verbindungen zu den rechtsextremen und gewaltbereiten Hammerskins nachgesagt. Er sagt am 10.07.2014 bereits zum 2. Mal aus. Seine 1. Vernehmung am 01.07.2014 wurde vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abrupt unterbrochen.
Hier ein Auszug aus der Befragung vom 10. Juli 2014 vor dem OLG München:
RA Scharmer: „Erkennen Sie jemanden?“
Gerlach: „Ja. Wohlleben.“
Das nächste Foto: Ein Gruppenbild. Alle Personen posieren mit vor dem Oberkörper gekreuzten Armen.
RA Scharmer: „Und ..?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer darf dieses Symbol machen?“
Gerlach: „Möchte ich nichts dazu sagen.“
RA Scharmer: „Ist Wohlleben dabei?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Eminger?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Was ist ‘NOM’? ‘National Officers Meeting’?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „2011?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer darf da hin?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Welche Hammerskin-Gruppen gibt es?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
RA Scharmer: „Wer ist verantwortlich?“
Gerlach: „Sag ich nichts.“
[…]
RA Scharmer: „…“ (Wird von Gerlach unterbrochen.)
Gerlach: „Können Sie die Fragen nicht hintereinanderstellen? Dann brauch ich nur einmal zu antworten.“
Die Gesichtsfarbe von Richter Götzl wechselt nach dieser Frechheit in ein bedrohlich wirkendes dunkelrot: „Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt!“ Die Wände des Gerichtssaals scheinen zu beben.
RA Scharmer bleibt unbeeindruckt und macht weiter: „Sagt Ihnen der Begriff ‘Fourteen Words’ etwas?“
[…]
Gerlach ist der erste Zeuge aus der Naziszene, der aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Er hat es geschafft, minutenlang über den drohenden Volkstod zu schwadronieren. Er konnte sogar ausführlichst seine extrem rassistischen „Lösungsansätze“ zur Verhinderung des Volkstodes darlegen. Niemand hat ihn dabei unterbrochen. Gerlach verhielt sich den Verfahrensbeteiligten und sogar dem Gericht gegenüber extrem respektlos. Eingegriffen hat niemand. Anwälte der Nebenklage werden vom Vorsitzenden Richter Götzl regelmäßig bloßgestellt, gemaßregelt und „zusammengefaltet“, wenn Sie beispielsweise nicht sofort die korrekte Fundstelle einer Akte benennen können.
Gerlach dagegen wurde mit Milde behandelt, er wurde geradezu verhätschelt. Zum kompletten Artikel >>
Wie Carsten R. ist auch Thomas R. einer dieser extrem unangenehmen Zeugen aus dem unüberschaubaren Unterstützernetzwerk des so genannten NSU.
Thomas R. soll Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach ihrem Untertauchen im Jahr 1998 für ungefähr 14 Tage in seiner Wohnung im sächsischen Chemnitz aufgenommen haben. Auch war Thomas R. in der rechtsextremen Szene zumindest zu Beginn der neunziger Jahre höchst aktiv. Vor allem als Mitveranstalter rechtsradikaler Konzerte fiel Thomas R. auf. Deshalb sollte er im NSU-Prozess vor dem OLG München aussagen.
Viele Zeugen aus dem Umfeld “der Drei” sind in den vergangenen 100 Prozesstagen durch unverhohlen vorgetäuschte Erinnerungslücken, plötzlichem Gedächtnisverlust oder wegen Falschaussagen, vulgo Lügen in denkwürdiger Erinnerung geblieben. Bis zum 100. Prozesstag blieb dieses Verhalten völlig ungeahndet aber nicht unbeachtet.
Am heutigen symbolträchtigen 100. Prozesstag wollte der Vorsitzende Richter Götzl offenbar ein Zeichen setzen. Während der Vernehmung des Thomas R. war im Gerichtssaal plötzlich das Wort “Ordnungsmittel” vernehmbar. Soweit nichts ungewöhnliches. Die Vertreter der Nebenklage führten diesen Begriff schon öfters ins Felde. Ordnungsgeld oder Beugehaft gehören untrennbar zu dieser Vokabel und sind auch schon öfters während der Hauptverhandlung gefallen. Aber eben niemals von Götzl selbst. Ein derartiges Ansinnen der Nebenklage wurde bisher ausnahmslos von der Generalbundesanwaltschaft oder vom Senat rigoros abgeschmettert.
Heute war alles anders: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl höchstpersönlich sprach das Wort “Ordnungsmittel” aus eigenem Antrieb und ohne dass von irgendeiner Seite ein entsprechender Antrag gestellt wurde, von selbst aus.
Hier ein kurzer Ausschnitt aus der Vernehmung von Thomas R.
Götzl: “Wer gehörte aus Chemnitz dazu?”
Thomas R.: “Bin zu Veranstaltung hin, das war es dann auch schon …”
Götzl: “Ich fragte nach Leuten, mit denen Sie zu tun hatten.”
Thomas R.: “Das will und muss ich hier nicht sagen.”
Und hier ein Beispiel aus dem Bereich Verfassungsschutz:
Der vom Landesamt für Verfassungsschutz bestellte “Zeugenbeistand” für den ehemaligen V-Mann Benjamin G. Rechtsanwalt Volker Hoffmann hat am 64. Prozesstag im NSU-Prozess offenbar unwahr ausgesagt. Diesen Verdacht legt zumindest eine Meldung der Frankfurter Rundschau vom 06.12.13 nahe. Demnach hatte laut Frankfurter Rundschau ein Sprecher des hessischen Verfassungsschutzes bestätigt, dass RA Hoffmann vom hessischen Verfassungsschutz nicht nur für die Vernehmung von Benjamin G. am 04.12.13 vor dem OLG München bestellt und bezahlt wurde, sondern auch für eine Vernehmung von G. durch das BKA im Jahr 2012.
Der hessische Verfassungsschutz hat bestätigt, dass er beim Rechtsterrorismus-Verfahren in München den Anwalt für einen früheren Zuträger aus der rechtsextremen Szene bezahlt hat. Auch bei der Vernehmung durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2012 habe die Behörde den Rechtsanwalt Volker Hoffmann für den früheren Rechtsextremisten Benjamin G. entlohnt, sagte ein Sprecher des Verfassungsschutzes der Frankfurter Rundschau am Donnerstag.
Genau diese Vernehmung vom 26.04.12 war unter anderem ein Thema im NSU-Prozess am 04.12.13. Auf die Frage von Nebenklageanwalt Bliwier, ob G. sich an diese Vernehmung erinnere, antwortet dieser nach mehreren Nachfragen mit “nein”. Auch RA Hoffmann hat laut meiner Mitschrift der Vernehmung keine Erinnerung mehr an die Befragung durch das BKA: Schenkt man der Meldung der Frankfurter Rundschau glauben, dann hat RA Hoffmann eindeutig vor dem OLG München gelogen.
Hier die entsprechende Passage der Verhandlung am 04.12.13:
Bliwier macht einen weiteren Vorhalt aus dem Vernehmungsprotokoll des BKA vom 26.04.2012: “Sie hatten damals folgendes ausgesagt: ‘Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.’ Haben Sie das verstanden?”
– Stille –
Richter Götzl erklärt in einfachen Worten die Frage nochmals.
– Stille –
Bliwier: “Herr G., hat Ihr Zeugenbeistand die Vernehmung vom 26.04.2012 in seinen Akten?”
– Stille –
Bliwier: “Kennen Sie diese Vernehmung?”
G.: “Ich hab hier keine Zettel.”
Bliwier: “Ob Sie die Vernehmung überhaupt kennen…”
Hoffmann: “Wir haben keinerlei Protokolle bekommen.”
Bliwier: “Nochmal: ‘Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.’ Erinnern Sie sich?”
Wie lange noch? Wie lange will der Senat seine Haltung beibehalten? Seit fast zwei Jahren wird im Saal 101 am OLG München versucht, den Angeklagten ihre Beteiligung am NSU-Terror nachzuweisen. Seit ebenfalls zwei Jahren können Prozessbeobachter ein bemerkenswertes Phänomen beobachten: Es wird gelogen. Es wird dermaßen hemmungslos gelogen, dass sich die Balken biegen.
Szene-Jargon: „OLG-Stadl“
Die für jeden offenkundige Lüge hat einen festen Platz vor dem 6. Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl gefunden. Konsequenzen gab es selbst für die dreistesten lügenden Zeugen bis jetzt nicht. Die Neonazi-Szene hat dies längst erkannt und lässt die aus ihren Reihen vorgeladenen Zeugen offenbar nicht mal mehr durch ihre Szeneanwälte auf die Verhandlungen vorbereiten. In Szene-Kreisen wird der NSU-Prozess inzwischen „OLG-Stadl“ genannt.
Frustrierte Journalisten, frustrierte Nebenklage.
Ist wieder ein lügender Nazi-Zeuge vorgeladen und führt das Gericht mit angeblichen Erinnerungslücken und grotesken Falschaussagen vor, dann lässt sich ein weiteres Phänomen beobachten:
Die Diskussionen in den kurzen Verhandlungspausen oder am Ende eines Prozesstages zwischen Prozessbeobachtern, der Presse und den Anwälten der Nebenklage lassen eines deutlich erkennen: Es hat sich Frust ausgebreitet. Wurden anfangs noch Stimmen laut, dass Götzl dieser Lügerei endlich einen Riegel vorschieben solle, so hört man in den letzten Tagen vorwiegend sarkastische Bemerkungen.
Man kann ja sowieso nichts ändern. Oder etwa doch?
Diese lügenden Nazi-Zeugen sind schon lange kein Aufreger mehr. Irgendwann hat sich die fatale Erkenntnis breit gemacht, man könne daran ja sowieso nichts ändern. Ganz egal wer: Ob Prozessbeobachter, Journalisten aber auch die Anwälte der Nebenklage scheinen den Kampf gegen die Lüge im NSU-Prozess aufgegeben zu haben. Sie flüchten sich immer öfter in juristische Spitzfindigkeiten, falls sie von einem neu hinzugekommenen Prozessbeobachter deswegen angesprochen werden. Bei diesen Gesprächen zeigt sich überdeutlich, dass die Angesprochenen selbst nicht mehr glauben, was sie da sagen und am liebsten vor Scham in den Erdboden versinken möchten. Der Prozessbeobachter bleibt rat- und fassungslos zurück, versteht die Welt nicht mehr und verliert mit jedem weiteren Prozessbesuch, bei dem wieder ein lügender Nazi-Zeuge sein krudes Weltbild und haarsträubende Lügengeschichten auf großer Bühne vortragen darf, den letzten Glauben an eine gerechte und unabhängige Justiz.
Wer lügt im Prozess und warum?
Ein Teil der Antwort ist einfach: Die Angeklagten sind es nicht. Warum? Sie sagen nichts. Gar nichts. Das betrifft übrigens nicht nur Beate Zschäpe. Lediglich einer der Angeklagten hat bis jetzt eine Aussage gemacht. Im Allgemeinen wird diese als weitgehend glaubwürdig eingeschätzt.
Ausnahmslos gelogen haben: Alle Zeugen aus der Rechten Szene, die zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen sollten.
Ebenfalls ohne Ausnahme gelogen haben: Alle bisher geladenen V-Männer vom Verfassungsschutz. Prominente Beispiele: Tino Brandt, Carsten Szczepanski, Benjamin Gärtner.
Ein besonders dreister Lügner: Der ehemalige V-Mann-Führer Andreas Temme ist ebenfalls vom Verfassungsschutz.
Weiter beim Verfassungsschutz: Der Zeugenbeistand RA Volker Hoffmann, der dem V-Mann Benjamin Gärtner vom Landesamt für Verfassungsschutz zugeteilt wurde, hat nachweislich während der Vernehmung von Gärtner gelogen. Mehrmals. Damals war ich einer der fassungslosen Prozessbeobachter, als ich mir nach dem Verhandlungstag erklären lassen musste, dass Hoffmann in seiner Funktion als Zeugenbeistand nicht verpflichtet wäre, die Wahrheit zu sagen.
Es kommt noch schlimmer: Nicht nur Verfassungsschutz, Zeugen aus der rechten Szene, sondern auch Zeugen aus den Reihen der Polizei stehen zumindest schwer im Verdacht vor Gericht gelogen zu haben.
Es geht so nicht weiter:
Der 6. Strafsenat muss eine 180 Grad Kehrtwende machen, um die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu retten und um den ungeheuren Ausmaßen der Verbrechen, die hier aufgeklärt werden sollen, gerecht zu werden. Jede Lüge ohne Konsequenz ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Familien.
Den Fokus auf die lügenden Nazi-Zeugen richten und sie der Lüge überführen!
Die Presse berichtet immer weniger über die Aussagen der lügenden Nazi-Zeugen. Das muss aufhören. Und zwar sofort! Einige große Redaktionen berichten gar nicht mehr über die Lügner. Das ist der völlig falsche Weg und auch einer der Gründe dafür, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist. Zugegeben: Es ist schwer, mühsam, beinahe unmöglich und unbefriedigend darüber zu berichten. Das Argument einiger Journalisten, dass es bei diesen Aussagen nichts substanzielles zu berichten gibt, ist in sich richtig. Trotzdem ist es im Grundsatz völlig falsch. Denn hier ist die Lüge ohne Konsequenz die Substanz, über die berichtet werden muss. Und zwar pingelig genau, am besten mit den entsprechenden Fakten unterlegt. Jede ungeahndete Lüge vor Gericht muss der Öffentlichkeit präsentiert werden. Und jede dieser Lügen muss wie auf dem Seziertisch auseinandergenommen und mit Gegenbeweisen als solche identifiziert werden. Nach jedem Lügner vor Gericht muss die Frage nach den Konsequenzen gestellt werden. Immer wieder. Auch wir Blogger sind hier in der Pflicht. Auch deswegen dieser Artikel.
Für diesen Artikel gibt es mehrere Gründe:
Am 198. VHT sagte unter anderem Markus F. als Zeuge aus. Er sollte unter anderem Erkenntnisse aus dem Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aus der Zeit kurz vor deren Abtauchen in den Untergrund liefern. Nach seiner Aussage wurde ich von einer Prozessbesucherin, einer älteren Dame, geistig sehr jung geblieben, angesprochen: „Und was passiert jetzt mit dem Zeugen? Der hat doch von Anfang bis Ende gelogen. Wird der jetzt festgenommen? Gibt es da keine Konsequenzen?“ Ich muss gestehen, ich habe mich geschämt, als ich der Dame sagen musste, dass Markus F. vermutlich mit keinen Konsequenzen rechnen muss und jetzt auf dem Weg nach Hause ist.
Hier – in Auszügen – das Wortprotokoll der Zeugenvernehmung von Markus F.
Um 14:10 Uhr beginnt die Vernehmung des Zeugen Markus F., Textilreiniger aus Chemnitz. Er soll zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen. Nach der üblichen Belehrung durch Richter Götzl beginnt dieser mit seiner 1. Frage zum Mitangeklagten Ralf Wohlleben.
Götzl: „Zu dem Herrn Wohlleben. Was können Sie mir da sagen?“
F.: „Nichts.“
Götzl: „Sie kennen Wohlleben nicht ..?“
F.: „Nein.“
Götzl: „Kennen Sie denn die Beate Zschäpe?“
F.: „Nicht, dass ich wüsste.“
Götzl: „Was bedeutet das?“
F.: „Könnte sein. Vor 1998. Danach bin ich verhaftet worden.“
Götzl: (Schweigen)
F.: „Kann nix sagen. Ist so lange her.“
Götzl: „Können Sie das zeitlich Einordnen? Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Zschäpe und …“
F.: (unterbricht Götzl) „… keine Ahnung.“
Götzl: „Lassen Sie mich aussprechen! Was hat 1998 mit Zschäpe zu tun?“
F.: „Kann weder ja noch nein sagen. Weil ich da in Haft war. Danach hatte ich mit Szene nix zu tun.“
Götzl: „Und was war vor 1998? In Bezug auf Szene?“
F.: „Viel getrunken, rumgeprügelt. Viel hatte ich damit nicht zu tun, weder mit dem politischen noch sonst was.?
Götzl: „Welche Personen bringen Sie mit der Rechten Szene in Verbindung? Vor 1998?“
F.: „Niemand spezielles.“
Götzl: „Ja, das sind doch einige Leute.“
F.: „Weiß nicht. Keine Erinnerung.“
Götzl: (deutlich lauter) „Herr F., Sie sind nicht glaubwürdig.“
F.: „Wenn ich es nicht weiß. Kann ja nicht irgendeinen Namen sagen.“
Götzl: „Glaube Ihnen nicht.“
F.: „Soll ich lügen?“
Götzl: „Nein. Aber auch ein Schweigen kann eine Falschaussage sein.“
F.: „Ja …“
Götzl: „Also getrunken, geprügelt? Aber keine Kontakte?“
F.: „…“
Götzl: „Szene bedeutet Kontakt mit Leuten.“
F.: „Ja, in der Wendezeit. Gab Links und Rechts. Bin da irgendwie reingeschlittert.“
Götzl: „Wo haben Sie sich aufgehalten?“
F.: „Von 1991 bis 1994 in Stuttgart, wegen meiner Lehre. Dann Chemnitz.“
Götzl: „Was haben Sie in Stuttgart gemacht?“
F.: „Lehre.“
Götzl: „Nur Stuttgart?“
F.: „Auch Ludwigsburg.“
Götzl: „Mit wem Kontakt?“
[…]
Götzl: „Kennen Sie Mundlos?“
F.: „Nee!“
Götzl: „Böhnhardt?“
F.: „Nein.“
Götzl: „André Eminger?“
F.: „Nö.“
Götzl: „Holger Gerlach?“
F.: „Nein.“
Götzl: „Schulze?“
F.: „Nein.“
Götzl: „Gab es mal Besuch aus Stuttgart oder Ludwigsburg in Chemnitz?“
F.: „Nicht mit mir in Verbindung.“
Götzl: „Natürlich mit Ihnen in Verbindung!“
F.: „…“
Götzl: „Also Sie sind 1994 wieder nach Chemnitz. Was haben Sie da gemacht?“
F.: „Gearbeitet. Bei Vater in Textilreinigung. Bis heute.“
Götzl: „Und Ihre Tätigkeit in der Szene?“
F.: „Hab dort keine Tätigkeit gehabt.“
(RA Heer ermahnt den Zeugen deutlicher zu sprechen)
F.: „Keine spezielle Tätigkeit in Szene gehabt!“ (besonders laut)
[…]
Und in diesem Stil zog sich die weitere Vernehmung hin. Selbst bei Vorhalten aus Vernehmungen von ihm bekannten Personen aus der Rechten Szene kann sich Markus F. entweder an nichts erinnern oder leugnet, diese Personen zu kennen. Schließlich werden ihm mehrere Fotos vorgelegt. Darunter sind Fotos, die F. eindeutig mit Mundlos und Zschäpe zeigen. Bei diesen Fotos erkennt er sich zwar selbst, sonst meist aber keine der anderen Personen.
Eine Rechtsanwältin der Nebenklage stellt F. unter anderem diese Frage: „Haben Sie Tattoos?“
F.: „Nein.“
Für jeden im Gerichtssaal ist am linken Unterarm in der Nähe des Handgelenks eine große Tätowierung zu sehen. Jedoch erhebt niemand wegen dieser beinharten, mehr als offensichtlichen Lüge Einspruch. Innerhalb von 5 Minuten hätte das Gericht bei diesem einfachsten Beispiel Markus F. eine Falschaussage nachweisen können. Aber: Es ist nichts passiert.
Die nächste Frage verpufft deswegen völlig wirkungslos: „Tragen Sie auf Ihrer Brust einen tätowierten Rudolf Heß Schriftzug?
Die Antwort des Zeugen F. ist daher nicht überraschend: „Nein.“
Während einer Prozesspause unterhielt ich mich bei einem Espresso mit einem Anwalt der Nebenklage über das Problem „Lügen ohne Konsequenzen.“ Nach kurzer Zeit sprudelte es förmlich aus ihm heraus. Der ganze aufgestaute Frust entlud sich. Es war offensichtlich: Hier läuft etwas grundlegend schief. Und: Er machte mich auf eine interessante Geschichte aufmerksam:
Falschaussage: Wenn man will geht es auch anders.
Das immer öfter vorgebrachte Argument, dass es bei Falschaussagen auch ohne Vereidigung kaum Möglichkeiten gibt, dies zu ahnden ist falsch. Dies dokumentiert der Fall eines Polizisten aus Rosenheim, der vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Bayern eine Aussage machte, die so gar nicht in das offizielle Bild passte. Die Staatsanwaltschaft wurde hier überraschend schnell aktiv: Wegen einer Falschaussage! Vermutlich war die Falschaussage aber gar keine solche.
Bayerischer Landtag, Dienstag, 18.Juni 2013, ca. 13:00 Uhr:
Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus in Bayern – NSU“ haben sich zur 28. Sitzung versammelt. Die Zeugenbefragung wird durch den Vorsitzenden Franz Schindler (SPD) geleitet, der den heutigen ersten Zeugen KHK Konrad Pitz von der KPI Rosenheim befragt.
Zeuge Konrad Pitz: Und dass es eine kriminelle Vereinigung oder terroristische Vereinigung gebe, auf jeden Fall rechtsradikal. Das muss zumindest gefallen sein: NSU. Ich habe mir das also besonders gemerkt, weil diese NSU war für mich so eine Brücke: NSU und dann das NSU-Fahrrad, also das ist das einzige Fahrrad der Welt, das mit Kardanantrieb ist, und deshalb konnte ich mir eben das so gut merken. Die sagten dann eben Nationalsozialistischer – – Wie heißt der?
Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Gut. Jetzt sagen Sie uns mal, wann war die Besprechung, und wer war da dabei?
Zeuge Konrad Pitz: Ich kann Ihnen das Datum nicht mehr sagen.
Vorsitzender Franz Schindler (SPD):Ungefähr.
Zeuge Konrad Pitz: Es war die Verabschiedung vom SoKo-Leiter Geier, der dann die SoKo „Peggy II“ weiterführte. Das kann ich Ihnen sagen. Ein genaues Datum nicht mehr.
Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Das deutet im Ergebnis, wenn das stimmt, was Sie sagen, dass das etwa im Jahr 2007 gewesen sein müsste, oder?
Zeuge Konrad Pitz: Ja.
Damit war die Katze aus dem Sack: Ein Zeuge aus Polizeikreisen sagt, dass ihm der Begriff „NSU“ bereits im Jahr 2007 im Zusammenhang mit Rechtsextremismus geläufig war. Also 4 Jahre bevor die Abkürzung „NSU“ durch das Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds bekannt wurde.
An diesem Tag ist im „NSU-Untersuchungsausschuss Bayern“ eine Bombe geplatzt. Und kaum jemand hat es interessiert. Diese Aussage passte so überhaupt nicht zur offiziellen Version, auf dessen Grundlage der NSU-Prozess aufbaut.
Nur die Staatsanwaltschaft München I sah offenbar dunkle Wolken am Horizont aufziehen und versuchte das Schlimmste zu verhindern.
Brisante Erinnerungen
Die Erinnerung von Konrad Pitz ist deswegen so brisant, weil die Polizei bisher unisonso erklärt, sie habe bei ihren Ermittlungen nicht an eine rechtsradikale Terrorgruppe denken können. Weil so etwas außerhalb jeglicher Vorstellung lag. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14
Nazi-Zeugen, die sich im NSU-Prozess vor dem OLG München immer dreister benahmen waren bereits im Dezember 2014 zu einem Problem geworden, welches am besten niemals hochkochen sollte.
Die Staatsanwaltschaft München I reagierte rasch und klagte Kommissar Pitz wegen uneidlicher Falschaussage an. „Bei Aussagedelikten verstehen wir keinen Spaß“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gilt wie eine Aussage vor Gericht und auf Lügen steht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahre. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14
Und es wird in der Justiz doch mit zweierlei Maß gemessen. Und zwar wasserdicht beweisbar. Warum dies unbedingt bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen so offensichtlich geschieht, könnte man entweder mit grenzenloser Dummheit oder durch Panikreaktionen erklären. Ob Dummheit oder Panik: Die Institution, die das eine oder andere Kriterium erfüllt, muss eine gewisse Macht haben, um derartige Verfahren anzustoßen oder zu verhindern.
Kein Verfahren gegen rechtsradikale Szenezeugen. Doch im Gegensatz zu Kommissar Pitz werden die Lügner vor Gericht bisher nicht verfolgt, es ist kein Verfahren gegen die rechtsradikalen Szenezeugen anhängig. […] Die Staatsanwaltschaft München I beruft sich darauf, man warte erst die Beweisaufnahme und die Bewertung durch das Gericht ab. Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14
Ob und wie das OLG München gegen lügende Verfassungsschützer vorgehen wird? Es bleibt spannend.
Am 128. Verhandlungstag im NSU-Prozess ließ Beate Zschäpe über einen Mittelsmann dem Strafsenat am OLG München ausrichten, dass sie ihren 3 Pflichtverteidigern nicht mehr vertraut. Diese Entscheidung traf Zschäpe im unmittelbaren Anschluss nach der Befragung des Neonazis Tino Brandt durch ihre Verteidiger. Tino Brandt, Kopf des Thüringer Heimatschutz (THS), stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen, bis zu seiner Enttarnung hochbezahlter V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen und guter Bekannter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt scheint bei seiner Aussage am 128. Verhandlungstag bei Zschäpe einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben. Wie mit Mundlos und Böhnhardt auch pflegte Brandt auch regelmäßige Kontakte mit Zschäpe.
Hinweis: Dieses Video ist mein „Erstlingswerk“. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Die nächsten werden (vielleicht) besser!
Tino Brandt sitzt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch derzeit in U-Haft. Zu seiner Einvernahme wurde Brandt mit Handschellen gefesselt vorgeführt.
Hier ein Auszug aus der Vernehmung durch Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Stahl:
RA Stahl: „Sie antworteten auf die Frage des Herrn Vorsitzenden auf die Frage zur Vollmacht von Frau Zschäpe an RA Eisenecker: ‚Die wollten nach Hause in sozialverträglicher Art.‘ Woher hatten Sie dies Information?“
Brandt: „War ja in unserem eigenen Interesse. Mit ’sozialverträglich‘ meine ich keine 10 Jahre Haft oder so etwas wegen dem Garagenfund. Sie wollten heim, im Vorfeld sollte durch vernünftigen RA den man kennt, auf den man sich verlassen kann sollte das ausgelotet werden, ob das möglich ist mit einer Strafe von 1 bis 2 Jahren oder ohne Haft.“
RA Stahl: „Nochmal: Diese Informationen? Woher? Wer hat Ihnen das gesagt?“
Brandt: „Ich denke, ich habe ein Gespräch mit Ralf Wohlleben geführt. Er war ja mein Ansprechpartner. Eisenecker hat mich ja selbst in mehreren Fällen vertreten, daher hatte ich Kontakt zu ihm. Bei Sitzungen und Prozessen hab ich ihn meist gesehen, deshalb der Kontakt über mich. Eisenecker war ja in Mecklenburg-Vorpommern.“
RA Stahl: „Wie ist der Kontakt zu Eisenecker genau entstanden?“
Brandt: „Keine Erinnerung.“
RA Stahl: „Wie lange waren Sie im politisch rechten Flügel aktiv? Bis 2001, bis zu Ihrer Enttarnung?“
Brandt: „Ja, bis Mitte 2001.“
RA Stahl: „In der ländlichen Region in der Sie politisch aktiv waren? Ich fang mal anders an. Wen gab es denn dort sonst noch?“
Brandt: „Nordhausen, Mühlhausen, Blood & Honour, den Kreis um Michael See. Aber die meisten Aktionen hat der THS durchgeführt. Die politischen Aktionen, das war vom THS.“
RA Stahl: „Inwieweit waren Sie über Aktionen informiert?“
Brandt: „In Thüringen war ich im großen und ganzen informiert. Was Blood & Honour gemacht hat, nicht unbedingt.“
RA Stahl: „Wussten Sie von terroristischen Aktionen?“
Brandt: „Von terroristischen Aktionen war nie was bekannt. Es gab Blood & Honour, die eigene Konzerte gemacht haben, die wir auch besucht haben. Aber die politische Arbeit, die haben wir vom THS gemacht. Also Zeitung, Flugblätter und Aktionen. Die haben wir gemacht.“
RA Stahl: „Sie waren also informiert über Aktionen, die die Rechte Idee nach vorne bringt?“
Brandt: „In den NPD Landesvorstandssitzungen, auch beim THS gab es Kadersitzungen, wo man sich politisch abgestimmt hat.“
RA Stahl: „Ist dort auch über die Idee zu rechten Terrorzellen oder rechte Terrorakte überlegt worden?“
Brandt: „Nein. Wir haben eigentlich immer den Weg der Politik zu gehen versucht. Auch mit Demos versucht, die sind meist verboten worden durch den Freistaat Thüringen, mit wilden Begründungen. Natürlich gab es auch mal Sachbeschädigungen, etwa durch Aufkleber kleben und so. Aber das war der normale politische Weg, unsere Zielsetzung.“
RA Stahl: „Eigentlich politisch? Und nicht doch auch uneigentlich?“
Brandt: „Natürlich ist es bei den Skins in Sonneberg mal zu Körperverletzungsdelikten gekommen. Discoschlägereien und so was.“
RA Stahl: „Ich meine terroristische Aktivitäten?“
Brandt: „Nein. Gab es nicht.“
RA Stahl: „Gestern sagten Sie: Zschäpe war keine dumme Hausfrau. Hatte Zschäpe eigene Ideen entwickelt in Diskussionen? Was haben Sie da konkret in Erinnerung?
Brandt: „Eigene Ideen politischer Art nicht. Sie war ja nicht bei politischen Grundsatzdiskussionen dabei. Eher Diskussionen über Germanentum oder so. Grundsatzdiskussionen fanden damals als Beate neu war noch nicht statt. Später dann mit Kapke Themen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung und nationaler Ausrichtung. Aber mit Beate noch nicht.“
Der Beginn der Verhandlung nach der Mittagspause wurde mehrfach verschoben. Ein Grund dafür wird nicht genannt. Auf der Besuchertribüne schießen derweil die Spekulationen ins Kraut. Zschäpe sei wieder einmal krank, so wird gemunkelt. Was dann aber geschieht, damit hat niemand, aber wirklich niemand gerechnet:
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündete das „Misstrauensvotum“ nach der Mittagspause. Die Nachricht schlug buchstäblich ein, wie eine Bombe. Der Verhandlungstag wurde abgebrochen, der darauffolgende abgesagt. Auch an diesem Tag war Tino Brandt als Zeuge vorgeladen.
Dem Anschein nach waren sämtliche Prozessbeteiligte, Prozessbeobachter und Pressevertreter von dieser Nachricht völlig überrascht. Auch die Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm, RA Stahl und RA Heer schienen von dem entzogenen Vertrauen völlig unvorbereitet getroffen worden zu ein. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft schienen nicht minder überrascht.
Was Zschäpe dazu bewogen hat ist zur Stunde (22.07.2014, 07:00 Uhr) noch völlig unklar.
Auch wenn die Auswirkungen des Nagelbombenanschlags verheerend waren. Es war sicher nicht das gewünschte Ergebnis, dass sich die Attentäter erhofft hatten. Zugegeben: Angesichts der grausamen Opferbilanz mag dieser Satz zynisch anmuten.
Trotzdem muss dieser Umstand geklärt werden, er ist wie viele andere Indizien ein wichtiges Puzzleteil, das vielleicht die Hintergründe des Anschlags vom 9. Juni 2004 aufklären könnte.
Ein weiterer Aspekt:
Der Anschlag hätte ein weit schlimmeres, schier unglaubliches Massaker auslösen können. Indizien dazu gibt es genügend. Nachgeprüft wurden sie bis heute nicht.
Zweck der Bombe: Wahlloses Töten unbeteiligter Menschen.
Die Konstruktion der Sprengvorrichtung konnte nur einem Zweck dienen: Das Töten von Menschen. Dabei war es den Bombenlegern völlig gleichgültig, ob das Leben von Babys, Kindern, Frauen, Männern, Alten, Jungen, Einheimischen oder Migranten, egal welcher Herkunft geopfert wird. Nach dem Platzieren der Bombe hatten die Täter keine Möglichkeit mehr, die Auswirkungen der Explosion entscheidend zu beeinflussen. Nur der Zufall entschied über Leben und Tod.
War die Wirkung der Detonation geringer als geplant?
Die Ermittler fanden Bauteile, Splitter und Nägel des Sprengsatzes in einem Umkreis von bis zu 250 Metern um den Detonationsort herum. Mindestens 22 Menschen, die sich zufällig im Umkreis der Bombe aufhielten, wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Viele leiden noch heute an den Spätfolgen. Dass durch die enorme Sprengwirkung niemand ums Leben kam, ist ein wahres Wunder. Eine andere Erklärung gibt es nicht.
Die Bombe war für den tatsächlich angerichteten Schaden überdimensioniert.
Trotz der erheblichen Auswirkungen der Explosion musste in den letzten Minuten und Sekunden vor der Zündung der Bombe von irgendjemandem aus dem Kreis der Attentäter ein Fehler gemacht worden sein. Die Auswahl des Detonationsortes scheint einer dieser Fehler zu ein. Eine Erklärung dafür existiert bis heute nicht. Dabei könnten viele Indizien einen oder mehrere Fehler der Attentäter belegen und erklären.
Es erscheint auf den ersten Blick banal: Die Methode der Wahl um der Aufklärung aller dem NSU zugeschriebenen Verbrechen näher zu kommen, ist die Suche nach Fehlern.
Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass bei all den Morden, Raubüberfällen und Bombenanschlägen, die sich über Jahre hinzogen, massenhaft Fehler gemacht wurden. Die gerne erzählte Geschichte, dass die mutmaßlichen Bombenleger Böhnhardt und Mundlos jahrelang ein perfektes Verbrechen nach dem anderen quasi am Fließband produzierten ist falsch. Diese Version ist sogar grundlegend falsch. Sie muss falsch sein, denn das perfekte Verbrechen gibt es nicht. Denkt man – wie hier beim Nagelbombenanschlag – einmal oder zweimal um die Ecke, dann fallen sofort Ungereimtheiten auf. Es muss nicht immer der Verfassungsschutz bei diesen Merkwürdigkeiten seine Finger im Spiel gehabt haben, es kann sich auch um einen banalen Fehler, eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Planung oder Durchführung eines Verbrechen handeln. Fehler, die so unbedeutend erscheinen, dass sie nicht mal von den Tätern selbst bemerkt wurden.
Diese Fehler warten nur darauf, endlich gefunden zu werden.
Beim Anschlag in der Keupstraße geschah während der simplen Platzierung der Bombe vermutlich ein kleiner Fehler, der gravierende Auswirkungen hatte. Das frustrierende im konkreten Fall Keupstraße ist jedoch: Den Ermittlungsbehörden ist es offenbar noch nicht einmal aufgefallen, dass die enorme theoretische Sprengkraft der Nagelbombe bei Weitem nicht mit den verursachten Schäden in Einklang zu bringen ist.
Die allgemein bekannten Fakten:
Die Bombenkonstruktion:
Eine handelsübliche 5-Liter-Butangasflasche aus Stahl mit einer Wanddicke von 2 Millimetern, 26 Zentimeter hoch, Durchmesser 20,5 Zentimeter, Leergewicht ca. 1,7 Kilogramm.
Der Transport der Bombe:
In einem Hartschalenkoffer, einem sogenannten TopCase, Modell K 9400 der Firma KAPPA, Gewicht etwa 4 Kilogramm. Alles wurde auf einem Fahrrad aus einem Sonderangebot von Aldi befestigt.
Füllung der Gasflasche:
5,5 Kilogramm Schwarzpulver, eingebettet in etwa 800 Nägel, jeder davon 10 Zentimeter lang, 5 Millimeter dick, und ca. 11 Gramm schwer. Insgesamt 8,8 Kilogramm Nägel vermuten die Ermittler. Diese Nägel werden umgangssprachlich als Zimmermannsnägel bezeichnet. Zusätzlich befanden sich diverse elektronische Bauteile zur Zündung der Sprengvorrichtung und Watte als Sicherung vor einer unabsichtlichen Detonation durch einen Stoß gegen die Bombe.
Gesamtgewicht:
Inklusive der Fahrradhalterung dürfte die Nagelbombe etwa 20 Kilogramm schwer gewesen sein.
Woher hatten die Attentäter die Bauteile?
Abgesehen vom Schwarzpulver sind sämtliche Bauteile der Nagelbombe problemlos in jedem gut sortierten Baumarkt zu beschaffen. Vermutlich wäre an der Kasse niemand misstrauisch geworden. Selbst dann nicht, wenn die Bombenbauer alle Bauteile auf einem einzigen Einkaufswagen transportiert hätten.
Die Platzwahl für die Nagelbombe: Ein Fehler oder wieder ein Zufall?
Die Sprengvorrichtung wurde auf dem schmalen Gehweg vor dem Anwesen Keupstraße 29 – einem Frisörladen – deponiert. Durch die Tatortuntersuchung ließ sich leicht feststellen, dass der Sprengsatz zwischen der Hauswand und einem in direkter Nähe geparkten 3er-BMW explodierte. Dies belegen unter anderem Beschmauchungen, die an der Hauswand bis in eine Höhe von etwa 3 Metern reichen. Das explodierte Schwarzpulver verursachte eine mindestens 2 Meter hohe Stichflamme. Dies konnte auch durch Zeugenaussagen bestätigt werden.
Die Explosion der Bombe:
Vermutlich war eine Glühwendel aus einer Taschen- oder Fahrradlampe das zentrale Element der Zündvorrichtung. Per Funkfernsteuerung setzten die Attentäter die Glühwendel für kurze Zeit unter Strom, was zur Explosion der 5,5 Kilogramm Schwarzpulver führte. In Sekundenbruchteilen entstanden so 1800 Liter Gas, welches mit einer Temperatur von 2000°C den Sprengsatz mit einer Stichflamme und ungeheurer Wucht auseinanderriss. Neben den Splittern schossen die Nägel mit einer Geschwindigkeit von mindestens 770 km/h vom Explosionsort davon. Die Bodenplatte der Gasflasche wurde abgesprengt, schleuderte mit einer immensen Geschwindigkeit durch die Luft und schlug 45 Meter vom Explosionsort entfernt auf dem Asphalt auf.
Die Bombe war für eine maximale Wirkung am falschen Platz deponiert.
Gegenüber der Hauswand befand sich in einem Abstand von etwa 1,5 Metern ein geparkter durch die Detonation zerstörter 3er-BMW. Dadurch wurde ein erheblicher Teil der Druckwelle, der Bombensplitter und der Nägel nach oben und in Längsrichtung in beide Richtungen des Gehweges geschleudert. Der Fehler war hier also eine bedeutende Abschirmung der Druckwelle durch falsches Platzieren der Bombe, was mit Sicherheit Menschenleben gerettet hat. Extrem unwahrscheinlich, dass dies so beabsichtigt war.
Gab es einen unvorstellbar grausamen Plan, der Hunderte Todesopfer gefordert hätte?
Es existieren seit geraumer Zeit Aussagen von Opfern, Augenzeugen und Anwohnern der Keupstraße, dass ein mit Gasflaschen beladener Kleintransporter eine Rolle beim Nagelbombenanschlag gespielt haben soll. Der Plan könnte wie folgt gewesen sein:
Offenbar wurden die vielen Geschäfte und Restaurants der Keupstraße täglich mit Gasflaschen beliefert. Eine Zeugin hat ausgesagt, dass ein Kleintransporter diese Gasflaschen auslieferte. Dies ist absolut glaubwürdig, da in den engen Straßen ein großer LKW, der auch größere Gasflaschen ausliefern könnte, enorme Schwierigkeiten hätte, die Geschäfte zu erreichen.
Der Kleintransporter mit der Gasflaschenlieferung.
Die gleiche Zeugin hat auch berichtet, dass sich der Gasflaschenlieferant mit seinem Transporter normalerweise jeden Nachmittag genau zum Zeitpunkt des Nagelbombenanschlags in unmittelbarer Nähe des Detonationsortes befand. Nur an diesem 9. Juni 2004 hätte der Lieferant ausnahmsweise bereits am Vormittag die Keupstraße beliefert. Diese Aussage konnte oder wollte bis jetzt noch niemand bestätigen oder widerlegen.
Ein weiterer Zeuge berichtete, dass er öfters den Fahrer des Gastransporters „geschimpft“ hätte, nicht zu viele Gasflaschen auf einmal zu laden, da er Angst vor einer Explosion der Gasladung hatte.
Sollte die Nagelbombe die Gaslieferung detonieren lassen?
Vermutlich hätte die explodierte Nagelbombe dazu dienen sollen, eine noch wesentlich größere Detonation auszulösen. Die Explosion eines mit Gasflaschen voll beladenen Transporters hätte unzählige Todesopfer gefordert, die Anzahl der schwerstverletzten Opfer hätte die Kapazität sämtlicher Krankenhäuser im Großraum Köln gesprengt. Die Keupstraße wäre in einem Umkreis von Hunderten Metern in Schutt und Asche gelegt worden.
Der „Sprinter“ auf der anderen Straßenseite.
Ein weiterer Zeuge berichtet von einem schwarzen Mercedes-Kleintransporter („Sprinter“), der auf der anderen Straßenseite exakt gegenüber des Sprengsatzes geparkt war. Die Entfernung zwischen Nagelbombe und Kleintransporter: Etwa 6 Meter. Der Zeuge berichtet weiter, dass die Karosserie auf der Fahrerseite durch unzählige Splitter und Nägel erheblich beschädigt war. Einige Nägel hätten auch das Karosserieblech durchschlagen.
Nagelbombe hatte genug Energie, um eine weitere Katastrophe auszulösen.
Die Aussagen des Sprengstoffspezialisten Dr. Möller vom BKA Wiesbaden beim NSU-Prozess vor dem OLG München am 11. Februar 2015 lassen folgendes Szenario zumindest nicht als unmöglich erscheinen: Hätte der oben bereits erwähnte 3er-BMW nicht die Druckwelle, Splitter und Nägel zur gegenüberliegenden Straßenseite zu einem großen Teil abgeschirmt, dann hätte die Sprengenergie ausreichen können, um Gasflaschen in diesem „Sprinter“ zur Detonation zu bringen.
Existierte der Plan, oder verhinderte ein Fehler die Umsetzung?
Ein perfider Plan, von dem niemand weiß, ob er tatsächlich existierte. Jedoch: Sollte die tägliche Gasflaschenlieferung Bestandteil der Anschlagsplanung gewesen sein, so hat wieder ein Fehler der Attentäter dazu geführt, dass das Ziel so viele Menschen wie möglich zu töten nicht erreicht wurde.
Ein hochbrisantes Interview.
Einige der oben genannten zitierten Aussagen können im Video weiter unten in Auszügen angehört werden.
Zur Ausstellungseröffnung „Die Opfer des NSU“ im Stuttgarter Rathaus am 16. März 2015 hielten der Oberbürgermeister von Stuttgart Fritz Kuhn, Gabriele Metzner von der Initiative “Keupstraße ist überall” und Janka Kluge von der „Initiative NSU-Aufklärung“ jeweils einen Vortrag.
Die AnStifter mit der „Initiative NSU-Aufklärung“.
Ein ungeheurer Verdacht tut sich auf. Von besonderer Relevanz sind hier die Ausführungen von Gabriele Metzner, die aus einem Interview mit einer jungen Frau zitiert. Diese Frau erlebte den Anschlag aus unmittelbarer Nähe, sie befand sich zum Zeitpunkt der Detonation direkt neben dem Frisörladen vor dem das Fahrrad mit der Nagelbombe abgestellt war. Sekunden nach der Explosion sah die Frau wie direkt vor ihr etwas auf den Boden fiel. Es war das Fahrrad auf dem die Bombe montiert war. Sie überlebte den Anschlag schwer verletzt und muss seitdem immer noch mit gravierenden Einschränkungen ihrer Lebensqualität umgehen.
Hier das Video mit dem kompletten Vortrag von Frau Gabriele Metzner. Die Ausführungen zum Interview mit der jungen Frau beginnen ab Timecode 12:45.
Die brisanten Passagen finden sich als Transkript hier:
„Eine junge Frau – Interview 10. März 2014: Ich lebe seit 34 Jahren in Deutschland. Ich bin als Kind her gekommen, habe die Schule besucht, eine Ausbildung gemacht und geheiratet. Deutschland und insbesondere Köln war erst meine zweite Heimat. Inzwischen ist es meine erste Heimat geworden, hier fühle ich mich wohl. Wie habe ich den Bombenanschlag erlebt? Es fällt mir jedes mal schwer, davon zu erzählen, denn jedes mal erlebe ich den Tag aufs neue. Es war am späten Nachmittag, das Wetter war schön und sommerlich. An diesem Tag haben wir Glück im Unglück gehabt. Denn um die Uhrzeit des Anschlags kam eigentlich immer ein Transporter mit Gasflaschen, der vielleicht auch einkalkuliert war, der die Restaurants und Konditoreien belieferte. Genau an die Stelle, wo es passiert ist. An diesem Tag ist der Transporter aber Ausnahmsweise schon am Vormittag gekommen, sonst wäre es schlimm ausgegangen. Dann hätten wir auch Tote gehabt – nicht nur Verletzte. Deswegen sage ich immer noch: Wir hatten Glück im Unglück. Aber diesen Tag will ich nicht noch einmal erleben.“
Im Anschluss ab Timecode 16:00 Auszüge eines weiteren Interviews mit einem Augenzeugen des Attentats. Dieser Zeuge interpretiert die Detonation im ersten Moment – wie viele andere Zeugen auch – als die Explosion einer Gasflasche. Er berichtet von einem schwarzen Mercedes Kastenwagen („Sprinter“) der auf der anderen Straßenseite genau gegenüber des Detonationsortes stand. Die Fahrerseite des Transporters soll durch die herumfliegenden Nägel erheblich beschädigt worden sein, zudem hätten sehr viele Nägel die Karosserie komplett durchschlagen.
Auch hier die brisanten Passagen als Transkript hier (Timecode 16:00):
„Ein anderer Mensch in der Keupstraße. Ich bin 57 Jahre alt und arbeite seit 19 Jahren auf der Keupstraße. Ja, das war natürlich ein sehr schlimmer Tag. Ich saß vor meinem Laden auf einem kleinen Hocker, da an dem Tag schönes Wetter war. Plötzlich gab es einen Knall und im ersten Augenblick hab ich nicht daran gedacht, dass es eine Bombe hätte sein können. Ich habe mich auf den Boden geschmissen, aber dann habe ich gesehen, dass ich drei Nägel in meinen Körper bekommen habe. Ich wusste nicht, was das war. Ich habe gedacht, dass vielleicht eine Gasflasche hochgegangen ist. Ich bin dann aufgestanden und hab geguckt, die Leute liefen blutverschmiert herum, das war schrecklich. Vor dem Laden stand ein so hoher Kastenbus. Direkt vor dem Friseurgeschäft. Darüber denke ich noch öfter nach. So ein Glück, dass der Bus da gestanden hat. Der Bus war voll von Nägeln. Hunderte Nägel sind in den Bus geflogen. Wenn der Bus nicht da gestanden hätte, wären alle diese Nägel hier auf die Menschen geschossen. Ich glaube, dann hätte es auch Tote gegeben. Aber dieser Bus hat sehr viel abgehalten. Die hatten ja geplant, dass es viele Tote hätte geben sollen. Es waren richtig große und stabile Nägel. Ich habe auch Glück gehabt – natürlich. Ich habe ja gesessen. Wenn ich gestanden hätte, wäre es noch schlimmer gewesen. Über meinem Kopf war so ein Regenablaufrohr. Da ist einer reingegangen: Direkt durch! Und ich habe mich nachher davor gestellt und es war genau in Kopfhöhe. Ich habe wirklich Glück gehabt.“
Mit großem Dank an Stefan für die Recherche-Hilfe!
Um 14:05 Uhr beginnt Richter Götzl mit der üblichen Belehrung die Vernehmung von Egon Stutzke, Rentner, 79 Jahre alt. In der Presse wird Stutzke auch häufig als der „Held von Eisenach“ genannt, weil durch seine Aussagen die Existenz des „NSU-Trios“ beendet wurde.
Götzl: „Es geht um Ihre Beobachtungen vom 04. November 2011. Ich möchte Sie bitten, mit Ihren eigenen Worten diese zu schildern. Später werde ich dann genauer nachfragen.“
Stutzke: „Am 04.11.2011 habe ich um 09:25 Uhr die Wohnung verlassen, um bei Lidl einzukaufen. Ich weiß die Uhrzeit, weil ich mich nach der englischen Sportschau, die ich morgens immer schaue auf den Weg gemacht habe. Auf dem Weg dorthin habe ich von der Hauptstraße gesehen, dass links auf dem Parkplatz ein Wohnmobil parkt. Es hatte eine wunderbare Farbe. Die Farbgebung war weiß. Ich hab da öfter hingeguckt. Ich war gerade 15 Schritte links weg, dann kamen 2 Radfahrer förmlich angeflogen und sind Richtung Wohnmobil gefahren. Am Wohnmobil angekommen ging alles sehr schnell. Einer der beiden hat sich sofort auf den Fahrersitz gesetzt. Der andere hat die Fahrräder verstaut. Und dann ging die Post ab: Die sind so schnell angefahren, dass die Vorderräder durchgedreht haben mit sichtbaren Spuren und sind dann mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Stregda gefahren. Als sie wegfuhren konnte ich das polizeiliche Kennzeichen erkennen. Es begann mit „V“. Mit dem „V“ habe ich erst nichts anfangen können, aber auf dem Weg zum Lidl ist mir dann klar geworden, dass es sich dabei nur um „Vogtland“ handeln kann. Danach hab ich dann bei Lidl eingekauft, und zwar zwei Flaschen Wasser, 3 Bananen und 3 Brötchen. Auch eine Frischmilch wollte ich einkaufen, die war aber noch nicht da, deswegen hat sich der Einkauf verzögert. Die Verkäuferin hat die Milch dann gebracht und ich bin den gleichen Weg zurück gelaufen. Unterhalb der Zufahrtsstraße kam eine Polizeistreife. Ein Polizist ist ausgestiegen und hat eine Frau gefragt, ob sie Männer mit Fahrrädern gesehen hat. Die Frau wusste aber nichts. Ich bin dann hin und hab mich gemeldet und gerufen: ‚Ja, ich habe sie aber gesehen.‘ Der Polizist hat dann gesagt, dass die eine Bank überfallen haben. Ich habe darauf nur gesagt: ‚Um Gottes Willen, auch das noch.‘
Götzl: „Wann haben Sie die Radfahrer gesehen?“
Stutzke: „Also von der Wohnung, die ich um 09:25 Uhr verlassen habe bis ich sie gesehen habe … Etwa 09:33 bis 09:35 Uhr. Später nicht.“
Götzl: „Können Sie die Radfahrer beschreiben?“
Stutzke: „Ich hab die zwei gesehen. Waren normal gekleidet, keine Kopfbedeckung. Der erste hatte dunkelblondes Haar. Heute wissen wir, dass es Mundlos war.“
Götzl: „Woher wissen Sie das?“
Stutzke: „Aus der Presse.“
Götzl: „Ja, haben Sie den denn von den Bildern erkannt?“
Stutzke: „Den Mundlos hab ich erkannt, den zweiten nicht. Die sind hintereinander hergefahren.“
Götzl: „Können Sie uns etwas zum Aussehen, besonders zur Kleidung sagen?“
Stutzke: „Das ganze ging ja sagenhaft schnell. Ich würde sagen die waren so gelb-grau gekleidet.“
Götzl: „Und zum Alter?“
Stutzke: „Ich schätze mal so um die 30 Jahre.“
Götzl: „Können Sie die Statur der beiden beschreiben?“
Stutzke: „Sportlich. Und leicht gebaut.“
Götzl: „Und die Größe?“
Stutzke: „Kann ich nicht sagen. Die saßen ja auf dem Fahrrad.“
Götzl: „Nochmal zum KFZ-Kennzeichen. Sie haben nur das „V“ erkannt?“
Stutzke: „Nur das „V“.
Götzl: „Haben Sie sonst irgendwelche Personen in der Nähe des Wohnmobils wahrgenommen?“
Stutzke: „Nein. Nur die beiden.“
Götzl mit einem Vorhalt aus der polizeilichen Vernehmung von Stutzke vom 04. November 2011: „Der am Steuer kann gar nicht so groß gewesen sein.“
Stutzke: „Das kann man ja gar nicht einschätzen.“
Götzl mit einem weiteren Vorhalt aus der gleichen Vernehmung: „Würden Sie die beiden Männer wiedererkennen? Wären Sie in der Lage die Personen so zu beschreiben,
dass man ein Phantombild erstellen könnte?“
Stutzke: „Nein.“
Götzl: „Sie sagten aber heute, Sie hätten Mundlos erkannt? Wie bringen Sie das in Einklang?“
Stutzke: „Das Bild ist ja auch erst 8 bis 14 Tage später veröffentlicht worden.“
Götzl: „Können Sie sich an das Aussehen der Fahrräder erinnern?“
Stutzke: „Nein.“
Richter Götzl gibt das Fragerecht an Zschäpe-Verteidiger RA Stahl weiter, der sogleich mit einem Vorhalt aus der heutigen und der ersten polizeilichen Vernehmung beginnt: „Sie sagten heute, Sie hätten die Wohnung um 09:25 Uhr verlassen. In Ihrer Vernehmung steht aber 09:30 Uhr. Woher wissen Sie diese Zeiten so genau?“
Stutzke: „Weil ich morgens eine englische Sportschau, so ähnlich wie das Sportstudio England im Fernsehen anschaue. An dem Tag war um 09:20 Uhr das Fußballspiel aus. Gleich darauf habe ich die Wohnung verlassen.
RA Stahl: „Und wie kommen Sie auf ’15 Schritte‘?“
Stutzke: „Das ist nur eine Einschätzung.“
Götzl mit einem Vorhalt aus der ersten Vernehmung vom 04. November 2011: „… ging gegen 09:30 Uhr von zu Hause los.“
Stutzke: „Da muss sich der Schreiberling wohl vertan haben.“
Wie immer fragt Richter Götzl die Oberstaatsanwaltschaft, Verteidigung und die Nebenkläger, ob noch jemand Fragen an den Zeugen Stutzke hat. Erstaunlicherweise kamen hier keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen beendet Götzl die Einvernahme um 14:20 Uhr.
„Vielen Dank. War sehr nett hier.“ Mit diesen Worten verabschiedet sich Egon Stutzke, einer der wichtigsten Zeugen in Sachen NSU. Seine Aussagen – und nur seine Aussagen – haben an diesem 04. November 2011 zur Enttarnung des so genannten „NSU-Trios“ geführt.
Carsten R. (36) ist wieder einer dieser unerträglichen Zeugen. Man könnte meinen, er wäre ein kleiner Fisch im undurchdringlichen NSU-Sumpf. Carsten R. hat 1998 unter seinem Namen eine Wohnung in Chemnitz für die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe angemietet. Deswegen wird er am 19. März 2014 vor dem OLG-München im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. Das Trauerspiel beginnt um 13:30 Uhr mit der Feststellung seiner Personalien.
Heute wohnt der ehemalige Chemnitzer in München. Als seinen Beruf gibt er „Personaler“ an, verbessert sich aber sogleich. „Personalsachbearbeiter“ sei die korrekte Berufsbezeichnung.
Gefühlte 99 % seiner Antworten bestehen aus diesen Floskeln:
„Weiß ich nicht mehr.“
„Ist schon zu lange her.“
„Kann mich nicht mehr erinnern.“
Seine seltenen Antworten, die inhaltlich auf die Frage eingehen, beendet Carsten R. meistens mit einem Nachsatz wie diesem hier: „… kann ich aber nicht genau sagen.“
So läuft die Befragung Stunde um Stunde. Trotzdem ging der Plan von Carsten R. durch geballtes Unwissen, nichtssagenden Antworten und beinharten Lügen möglichst wenig zu einem Erkenntnisgewinn beizutragen nicht ganz auf.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richter Götzl warum ausgerechnet er als Wohnungsmieter für die bereits untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auftreten sollte antwortete Carsten R. in typischer Art und Weise.
Carsten R.: „Man ist an mich herangetreten, ob ich die Wohnung nicht mieten möchte. Ich hab mit einer Maklerin dann eine Wohnungsbesichtigung gemacht.“
Mit so einem allgemeinen Geschwurbel gibt sich ein Richter Götzl natürlich nicht zufrieden. Er hakt sofort nach. Die Vernehmung läuft zu diesem Zeitpunkt maximal 10 Minuten. Bereits jetzt ist für Götzl-Kenner deutlich erkennbar, in welcher Gemütslage sich der Vorsitzende Richter befindet. Nämlich in einer für den Zeugen äußerst bedenklichen.
Im Gegensatz zu anderen Zeugen aus der Naziszene scheint Carsten R. schlecht gebrieft worden zu sein. Oder er hat die Anweisungen, die er – von wem auch immer – zur Vorbereitung seiner Einvernahme nicht verstanden. Der Gesamteindruck von Carsten R. legt letztere Annahme zumindest sehr nahe.
Merklich gereizt fragt Götzl also nach: „Sie sprechen immer von ‚man‘ und ‚wurde‘. Ich erwarte von Ihnen genauere Antworten.“ Götzls Lautstärke nimmt in direkter Korrelation mit der Satzlänge merklich zu.
Carsten R.: „Ich weiß nicht mehr, wer an mich herangetreten ist und wer bei der Wohnungsübergabe dabei war.“
(Gelächter im Saal)
Im Laufe der Vernehmung wird sich herausstellen, dass Carsten R. sehr wohl weiß, wer ihn zur Anmietung der Wohnung überredet hat. Später will Carsten R. sich auch noch daran erinnern können, mit wem er die Wohnung besichtigt hat. Beate Zschäpe soll es gewesen sein, die er bei der Maklerin als seine Freundin vorgestellt hätte, um kein Aufsehen zu erregen. Zschäpe soll auch die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages gewesen sein, so sagte Carsten R. Stunden später.
Carsten R. konnte mit seiner letzten Antwort Götzl offensichtlich nicht zufriedenstellen. Götzl ringt wieder deutlich um seine Fassung, scheinbar mit Erfolg. Bemerkenswert ruhig führt er die Befragung weiter.
Götzl: „Jetzt erzählen Sie doch mal von vorne und der Reihe nach.“
Carsten R.: „Hab ich ja. Die Wohnung wurde eben angemietet.“
Ein Kommentar zur psychischen Verfassung von Götzl erübrigt sich an dieser Stelle.
Götzl: „Mit Personen! Bitte!“
Carsten R.: „Kann mich nicht erinnern. Das habe ich auch bei der Polizei schon gesagt.“
Die Vernehmung des Carsten R. durch Richter Götzl lief mehrere Stunden in genau dieser Art und Weise ab. Der Zeuge R. kann oder will sich nicht erinnern. Inhaltliche Antworten sind dermaßen dahingeschwurbelt und mit Nachsätzen relativiert, dass sie völlig wertlos sind.
Zwar wurde Götzl während der Befragung immer wieder laut und stellte seine Fragen aggressiver. Konsequenzen für das Aussageverhalten von Carsten R. stellte Götzl jedoch wieder nicht in Aussicht.
Etwa vier Stunden später wurde es für Carsten R. dann doch etwas ungemütlicher.
Nebenklageanwalt RA Hoffmann kommt gleich mit seiner ersten Frage auf den eigentlichen Kern der Sache.
RA Hoffmann: „Was hat die von Ihnen angesprochene Kameradschaft dazu beigetragen, drei Leute, die von der Polizei gesucht wurden, zu verstecken?“
Carsten R.: „Kameradschaft ist das Gleiche wie Freundschaft.“
RA Hoffmann: „Sie hatten ja nur 2 Freunde. Und zwar den Ro. und den Ho.?“
Carsten R.: „Ist beim Militär nicht anders.“
RA Hoffmann: „Beim Militär ist man in einer Einheit. In welcher Einheit waren Sie denn mit denen?“
RA Stahl beanstandet die Frage, Götzl lässt sie zu.
Carsten R.: „Beim Militär kenne ich die Leute ja auch nicht und lasse mein Leben für die Kameradschaft.“
RA Hoffmann: „Was war dann Ihre Gemeinsamkeit?“
Carsten R.: „Ja, beim …“
(Wird von RA Hoffmann unterbrochen)
RA Hoffmann: „Etwa rechtes Gedankengut?“
Carsten R.: „Ja. Zum Beispiel das Asylrecht.“
RA Hoffmann: „Die Bindung in der Kameradschaft war also der Kampf gegen das Asylrecht?
Carsten R.: „Nein. Man hat mir gesagt, dass die 3 aus rechter Szene kommen.“
RA Hoffmann: Nach 2 bis 3 Jahren gab es Fahndungsaufrufe mit Bildern von den 3. Haben Sie das mitgekriegt?“
Carsten R.: „Nein.“
RA Hoffmann: „Haben Sie sich gar keine Gedanken darüber gemacht?“
Carsten R.: „Nein. Das war mir egal“
RA Hoffmann: „Haben Sie sich 2011 (Anm.: Am 04.11.2011 wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe enttarnt.) bei der Polizei gemeldet?“
Carsten R.: „Nein.“
RA Hoffmann: „Warum nicht?“
Carsten R.: „Bei mir ging es ja um die Wohnung. Und bei denen um Tötung.“
Das Fragerecht hat nun RAin Pinar: „Ist Ihr ‚Egal sein‘ eigentlich grenzenlos?“
Carsten R.: „Ja. Ich hab nicht differenziert, ob die Schokoriegel klauen, oder gerade jemanden umgebracht haben.“
RAin Pinar: „Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass „die 3″ Menschen umgebracht haben?“
Genau an dieser, dieser entscheidenden Stelle, an der die wirkliche Gesinnung des Zeugen ans Licht kommt, grätscht GBA Diemer mitten in die Befragung hinein. Wie immer in solchen Fällen ohne Worterteilung.
Diemer: „Ich beanstande die Frage …“
GBA Diemer Foto: J.Pohl
Diemer wird durch RAin Pinar unterbrochen, schließlich hat sie immer noch das Fragerecht. Sie hat weder erklärt, dass sie keine weiteren Fragen mehr hätte, noch hat irgendjemand GBA Diemer das Wort erteilt.
RAin Pinar: „Ich möchte hier nur auf eine Grundsatzentscheidung zur Beugehaft …“
Bei dem Wort „Beugehaft“ wird RAin Pinar das Mikrofon abgedreht. Jedoch ist sie auch ohne Mikrofon zumindest auf der Besuchertribüne noch einigermaßen gut zu verstehen. „Ich lasse mir hier nicht von Ihnen den Mund verbieten.“
Götzl mischt sich nun auch ein: „Frau Anwältin! Bitte mäßigen Sie sich. Das Wort hat jetzt Dr. Diemer. Bitteschön, Herr Diemer! Sie sind dran.“
Aus den Reihen der Nebenklage sind überdeutlich Unmutsbekundungen ob der Entscheidung Götzls vernehmbar.
Götzl versucht den Tumult im Gerichtssaal, der sich auch auf die Tribüne ausgebreitet hat zu ignorieren: „Also bitte Herr Diemer …“
Diemer: „Ich beanstande die Frage. Die Frage hat nichts mit der Sache zu tun. Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“
Götzl: „Wenn Sie hier so weiter fragen, dann …“
RAin Pinar unterbricht Götzl: „Die Gesinnung dieses Zeugen ist mir wurscht.“ (sic!)
Jetzt mischt sich RA Hoffmann in die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Diskussion ein: „Dieser Zeuge hier lügt den ganzen Nachmittag und die Bundesanwaltschaft unterstützt das auch noch.“
Götzl: „Ich lasse mich nicht unterbrechen …“
RAin Pinar: (An Götzl gerichtet.) „Dann sagen Sie doch endlich, was Sie sagen wollen.“
Götzl: „Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. So! Und damit sich die Prozessbeteiligten wieder sortieren können und zur Besinnung kommen, unterbreche ich jetzt die Verhandlung für 10 Minuten.“
Er knallt einen Aktenordner auf das Pult, und verlässt um 17:20 Uhr ohne ein weiteres Wort zu verlieren den Gerichtssaal.
Eine angeordnete Verhandlungspause von 10 Minuten dauert im OLG-München 20 Minuten. Das war schon immer so, das wird immer so bleiben. In Bayern gehen die Uhren eben anders.
Um 17:40 Uhr erteilt Richter Götzl RAin Pinar das Wort.
RAin Pinar: „Bevor ich unterbrochen werde, stelle ich fest, dass eine Befragung des Zeugen nicht mehr sinnvoll ist. Ich stelle hiermit alle Fragen zurück.“
Die nächste Wortmeldung kommt von RA Kienzle: „Wir möchten uns zur Bemerkung von GBA Diemer zum „Jüngsten Gericht“ äußern. Deswegen werden wir alle auf unser Fragerecht verzichten. Dem Zeugen ist überdeutlich klar geworden, dass sein Verhalten von der Bundesanwaltschaft hingenommen wird.“
Richter Götzl versucht noch zu retten, was zu retten ist: „Wir müssen jetzt mit der Befragung des Zeugen fortfahren.“
RA Kienzle: „Wir haben jetzt die Situation, dass die Beanstandung Diemers weiter im Raum steht. Stichwort: ‚Jüngstes Gericht‘.“
Götzl: „Die Befragung des Zeugen steht im Vordergrund.“
RA Kienzle: „Das sehe ich anders. Hier steht ausgesprochen im Raum, dass Nebenkläger Fragen im Stil des „Jüngsten Gerichts“ stellen.
RA Kienzle Foto: J.Pohl
Zschäpe-Verteidiger RA Stahl mischt sich nun auch in den Disput ein: „Also, ich will den Zeugen schon befragen …“
Götzl: „Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für irgendwelche Erklärungen. Die Nebenklage hat immer noch das Fragerecht.“
Übrigens: Während der gesamten Diskussion sitzt Carsten R. an seinem Platz am Zeugentisch. Er verfolgt die Auseinandersetzung mit stoischer Gelassenheit. Aus irgendeiner Ecke wird die durchaus berechtigte Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, den Zeugen aus dem Gerichtssaal zu schicken. Jedenfalls so lange, bis eine Einigung zum weiteren Prozedere gefunden ist.
RA Hoffmann geht auf die Frage ein: „Wir hatten keine Gelegenheit zu einer Replik auf die Frage von der Kollegin Pinar. Das hier hat schon Eindruck beim Zeugen hinterlassen. Deswegen kann er auch drin bleiben. Wir müssen die Erklärungen abgeben.“
Entweder ist Götzl bis jetzt völlig entgangen, dass der Zeuge – um den sich letztendlich der Streit dreht – immer noch im Gerichtssaal weilt, oder er schickt ihn aus rein oppositionellem Verhalten RA Hoffmann gegenüber genau zu diesem Zeitpunkt (17:45 Uhr) aus dem Saal.
Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Die Situation ist jetzt so: Sie haben jetzt das Fragerecht und Sie haben es selbst unterbrochen. Und: Sie haben ein grundsätzliches Problem mit der Aussage von GBA Diemer.“
RAin Pinar: „So ist eine Vernehmung des Zeugen durch die Nebenklage nicht möglich. Wenn die Bundesanwaltschaft genau dann dazwischen springt, wenn der Zeuge erstmals sagt, was seine Gesinnung ist. So kann man keine Fragen aufbauen.“
RA Stahl schlägt sich mit seinem Statement auf die Seite von GBA Diemer. Die Gründe dafür dürften vermutlich nur er und seine Kollegen RAin Sturm und RA Heer kennen: „In der Tat gab es eine Beanstandung von GBA Diemer. Und ich habe seine Geste so verstanden, dass er seine Beanstandung zurückzieht.“
Götzl beschließt, dass der Streit beendet ist. Und scheitert grandios: „Es gibt keinen Streitpunkt mehr. Sie können Ihre Fragen also stellen.“
RAin Pinar ist da grundsätzlich anderer Ansicht: „Dr. Diemer hat wörtlich gesagt: ‚Ich würde die Frage zulassen, wenn ich einen Zusammenhang mit der Sache darstellen kann.‘ Wenn man streng nach StPo gehen würde, dann dürfte er meine Befragung gar nicht beanstanden. Und schon gar nicht mit diesen schrecklichen Worten.“
Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Ich bitte Sie ihre Fragen zu stellen.“
Wieder mischt sich RA Stahl ungefragt ein: „Ich sehe 2 Alternativen: Entweder Fragen durch die Nebenklage oder einen Beschlussantrag zur Bundesanwaltschaft.“
RAin Pinar: „Ich beantrage einen Senatsbeschluss, dass ich bei meiner Befragung durch die Bundesanwaltschaft gestört wurde und ich beantrage dazu eine Erklärung verlesen zu dürfen.“
Dieses Äußerung war zwar klar an GBA Diemer gerichtet. OSta Weingarten kommt ihm jedoch mit seiner Antwort zuvor. „Ohne die Sachlichkeit zu gefährden, haben wir Schwierigkeiten, den Antrag zu verstehen.“
OSta Weingarten Foto: J. Pohl
Weingarten, der Mann fürs Grobe, zeigt mit diesem Satz, wie er die Sache sieht und mit welcher Strategie er den Streit zwischen Nebenklage und Bundesanwaltschaft beenden möchte. Nämlich mit seiner unnachahmlichen Arroganz, kombiniert mit einem „Basta“-Argument. Mindestens seit Gerhard Schröders Kanzlerschaft scheiterte diese Art von Argumentation reihenweise. Im Übrigen scheiterten meist auch diejenigen, die mit „Basta“ eine Meinungsverschiedenheit per Handstreich erledigen wollten.
Zumindest erwähnenswert ist das Verhalten der anderen Mitglieder der Bundesanwaltschaft während dieser Szene. Staatsanwalt Stefan Schmidt wippt grinsend mit seinem Stuhl hin- und her, OSta Anette Greger sieht sich mit ihrem stets freundlichem Blick im Gerichtssaal um, GBA Diemer starrt mit entrücktem Blick ins Leere. Beinahe könnte man meinen, er sieht vor seinem inneren Auge Szenen aus dem Jüngsten Gericht.
OSta Anette Greger Foto: J. Pohl
RAin Lunnebach reißt mit ihrer Wortmeldung Diemer aus seiner unergründlichen Gedankenwelt: „Manchmal gibt es in einem so großen Prozess Dinge, denen nicht mit Formalien beizukommen ist, sondern mit Inhalten. Es geht hier um die Formulierung „Jüngstes Gericht“ von Dr. Diemer.
RAin Pinar: „Ich nehme jetzt den Antrag zurück.“
Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Wollen Sie jetzt den Zeugen befragen?“ Dass Götzl die Situation grundsätzlich falsch eingeschätzt hat, zeigt die prompte Antwort von RAin Pinar.
RAin Pinar: (An Richter Götzl gerichtet.) „Haben Sie mich nicht verstanden?“ – Pause – „Natürlich nicht!“
RA Stahl wittert seine Chance: „Herr Vorsitzender! Ich wollte nur anmerken, dass wir, die Verteidigung, seit geraumer Zeit auf unser Fragerecht warten.“
Nachdem sich Götzl nochmals vergewissert hat, dass die Nebenkläger wirklich auf die weitere Befragung des Zeugen verzichten, lässt er Carsten R. um 17:55 Uhr wieder in den Gerichtssaal bringen.
RA Heer nimmt als Erster das Fragerecht für die Verteidigung in Anspruch. Carsten R. verhält sich wie immer. Er hat Erinnerungslücken, flüchtet sich in Allgemeinplätze, keine konkreten Erinnerungen an nichts und niemanden.
Völlig unerwartet gewinnt die Befragung des Zeugen an Brisanz, als RA Stahl an der Reihe ist.
RA Stahl: „Haben Sie mitbekommen, dass alle 3 (Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe) eingezogen sind?“
Carsten R.: „Ja.“
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
RA Stahl: „Woran haben Sie das festgemacht?“
Carsten R.: „Vom Hörensagen.“
RA Stahl: „Haben Sie persönliche Kenntnisse darüber, dass alle 3 dort wohnten?“
Carsten R.: „Nein. Schon wegen der Einrichtung nicht.“
RA Stahl: „Waren denn bei der Unterzeichnung des Mietvertrags weitere Personen dabei?“
Carsten R.: „Nein.“
RA Stahl: „Also definitiv keine 3. Person?“
Carsten R.: „Definitiv kann ich nicht sagen.“
RA Stahl: „Aus exklusiven Verteidigerkenntnissen mache ich Ihnen jetzt einen Vorhalt – das darf ich nämlich . und sage Ihnen jetzt folgendes: Frau Zschäpe war bei der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht dabei. Wer, also war dann dabei?“
Carsten R.: „Keine Ahnung. Ich kenne niemanden, der Fiedler heißt.“
RA Stahl: „Haben Sie denn irgendein Bild vor Augen, als Sie den Mietvertrag unterschrieben haben?“
Carsten R.: „Nein.“
RA Stahl: „Haben Sie selbst unterschrieben? Haben Sie eine Erinnerung daran, ob bei der Besichtigung oder erst später der Mietvertrag unterschrieben wurde?“
Carsten R.: „Keine Erinnerung.“
RA Stahl: „Ein ‚Schwarzes Loch‘ also?“
Carsten R.: „Ja …“
Götzl beanstandet die Formulierung „Schwarzes Loch“. RA Stahl ignoriert dies weitgehend und setzt seine Befragung fort: „Ist die Anwesenheit von Frau Zschäpe bezeugbar, oder eine Vermutung?“
Carsten R. antwortet unbeeindruckt. Dass er gerade überführt wurde, seit Stunden gelogen zu haben, lässt in anscheinend völlig kalt.
Carsten R.: „Kann sein …“
RA Stahl: „Keine weiteren Fragen mehr.“
Auf die Wiedergabe der weiteren Befragung kann getrost verzichtet werden. Carsten R. bleibt hartnäckig bei seinem Antwortverhalten.
Nach fast 5 Stunden grotesker Befragung nimmt um 18:15 das Trauerspiel mit der Entlassung des Zeugen sein Ende.
Fazit der Vernehmung: Es sind immens viele Fragen offengeblieben. Carsten R. weiß definitiv mehr, als er vorgibt zu wissen. Er hat Stunde um Stunde beinhart gelogen. Dies wurde ihm beispielsweise beim Themenkomplex Wohnungsbesichtigung und Mietvertrag eindrucksvoll nachgewiesen. Seine Aussagen, dass er mit Beate Zschäpe als Pärchen auftrat und das Zschäpe die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages war, wiederholte er mehrmals. Beide Aussagen waren glatte Lügen, die völlig ohne Konsequenzen blieben.
Eine weitere Einvernahme des Zeugen wäre dringend geboten gewesen. Aber nur unter anderen Voraussetzungen wäre sie auch sinnvoll gewesen. Das Problem ist wieder einmal die Bundesanwaltschaft. Eine Bundesanwaltschaft, die wenig Interesse an einem zusätzlichen Erkenntnisgewinn hat, ist zu kritisieren. Eine Bundesanwaltschaft, die aktiv die Bemühungen zur Aufklärung verhindert, ist inakzeptabel, unzumutbar, eine Verhöhnung aller Opfer, ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und unterstützt direkt den Rechtsextremismus.
Die Geschichte dieser Zeugenvernehmung ist aber noch lange nicht zu Ende erzählt.
Kaum hat der Zeuge den Saal verlassen, verliest RA Kienzle eine Erklärung. Die Erklärung bezieht sich auf das direkte Eingreifen der Bundesanwaltschaft auf diese Frage von RAin Pinar an den Zeugen Carsten R.: „Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass „die 3″ Menschen umgebracht haben?“
Hier Auszüge aus der Erklärung:
„[…]
In diese Befragung und damit an entscheidender Stelle griff Dr. Diemer ohne Worterteilung ein und teilte mit, er würde die Frage beanstanden, wenn die Nebenklage nicht den Sachzusammenhang erklären könne.
Wörtlich sagte er:
„Wir sind hier nicht das jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“
Dr. Diemer gab damit zu erkennen, dass die Wahrheitsfindung hier keine Rolle spielen soll, aus seiner Sicht. Mit der Frage soll ganz offenkundig die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen insgesamt überprüft werden, weil er zu erkennen gegeben hat, dass ihm bis heute die gesamte Mordserie „egal“ ist.
[…]
Dem Zeugen wurde durch die Äußerung der BAW verdeutlicht, dass sein widersetzliches Aussageverhalten staatliche Rückendeckung bekommt.
[…]
Eine weitere Befragung des Zeugen ist auf dem Hintergrund der Äusserung Dr. Diemers gleichwohl sinnlos.“
GBA Diemer äußert sich im Anschluss auf die Erklärung folgendermaßen:
„Die Frage, die beanstandet wurde, war: Was hat der Zeuge gedacht, als er von den Taten gehört hat. Der Zeuge hat sich nicht für seine Gesinnung zu rechtfertigen. Ich weise die Unterstellung, nicht an der Wahrheit interessiert zu sein auf das Schärfste zurück.“
RA Stahl ergreift das Wort. Offensichtlich befürchtet er eine nochmalige Eskalation und wittert für heute seine letzte Chance um an seine Rolle als Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zu erinnern: „Ich möchte nur noch mal feststellen, dass der Zeuge keine Erinnerung daran hat, dass Frau Zschäpe bei der Unterzeichnung des Mietvertrages anwesend war.“
RA Hoffmann schließt sich mit einer Erklärung nach § 257 StPO an:
„Es wären noch weitere Erkenntnisse vom Zeugen zu gewinnen gewesen, wenn RAin Pinar nicht torpediert worden wäre. Einer der wenigen Punkte, die er sagte, war zum Beispiel, dass er Frau Zschäpe als Ehefrau oder Freundin ausgegeben hatte. Das taktische Verhalten des Zeugen konnten wir nicht aufdecken. Danke dafür, Herr Diemer! Zum Schluss hätte der Zeuge auch Böhnhardt als seine Ehefrau ausgegeben.“
RAin Pinar: „Hätten wir nachfragen können, dann hätten wir auch erfahren können, wen der Zeuge mit ‚wir‘ gemeint hat.“
Dieser Beitrag von RAin Pinar soll hier als Schlusswort in Sachen Vernehmung Carsten R., seiner geplanten Hochzeit mit Uwe Böhnhardt und den Fantasien von GBA Diemer zum Jüngsten Gericht gelten. Der Satz stellt in Kurzform das absolut inakzeptable Verhalten des Senats und insbesondere der Bundesanwaltschaft im Umgang mit Zeugen aus der rechtsextremen Szene eindringlich dar.