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NSU-PROZESSBERICHTERSTATTUNG

Ehemals unabhängige Berichterstattung vom NSU-Prozess. Gegen Rechtsextremismus, Größenwahn und Verlogenheit in der Gesellschaft. Ein Angebot für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten. (jpo)

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Schlagwort-Archive: Struck

NSU-VHT 126: Affentheater um die Ritter der Tafelrunde. Die 2. Vernehmung von Neonazi Thomas Gerlach.

Veröffentlicht am 14. Juli 2014 von juepohl
1

Thomas Gerlach ist einer der aktivsten Neonazis aus Thüringen. Er leugnet seine ultrarechte Einstellung nicht, sondern er schildert sein krudes Weltbild in geradezu unerträglicher Art und Weise. Gerlach war unter anderem Mitglied beim Thüringer Heimatschutz (THS), also der Organisation aus der vermutlich der NSU hervorgegangen ist. Zudem werden Gerlach engste Verbindungen zu den rechtsextremen und gewaltbereiten Hammerskins nachgesagt. Er sagt am 10.07.2014 bereits zum 2. Mal aus. Seine 1. Vernehmung am 01.07.2014 wurde vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abrupt unterbrochen.

Gleich nach der Begrüßung um 13:10 Uhr erinnert Richter Götzl den Zeugen Thomas Gerlach an die Belehrungen zu einem möglichen Aussageverweigerungsrecht und zur Anwendung von Ordnungsmitteln aus der letzten Vernehmung vom 01.07.2014.

Götzl: „Erinnern Sie sich noch daran?“

Gerlach: „Ja.“

Götzl: „Sind Ihnen Personen aus der Schweiz oder Portugal bekannt, die Waffen besorgen können?“

Gerlach: „Ich kenne Leute aus der Schweiz und Portugal. Ob die eine Waffe besorgen können? Ich weiß es nicht.“

Götzl: „Ich frag nochmal: Personen, die Waffen besorgen können?“

Gerlach: „Nein.“

Götzl: „Haben Sie selbst Waffen beschafft? In dem Zusammenhang belehre ich Sie nochmals nach § 55 StPO, dass Sie auf Fragen, die Sie selbst belasten könnten, nicht antworten müssen.“

Gerlach: „Nein.“

Götzl: „Zu den Hammerskins: Kennen Sie das Logo der Hammerskins?“

Gerlach: „Ich werde zu den Hammerskins nichts sagen. So wie ich es letztes Mal hier auch gesagt habe.“

Götzl: „Gar nichts ..?“

Unterstützung für Gerlach durch Wohlleben-Verteidigung?

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke springt Gerlach mit seiner Wortmeldung bei: „Der Verteidigung Wohlleben ist bekannt, dass es 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen das „Chapter Sachsen“ der Hammerskins wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, gegeben hat. Es gab da auch Hausdurchsuchungen bei dem Zeugen. Wir sollten erst prüfen, ob das Verfahren noch bei der Staatsanwaltschaft Dresden anhängig ist.“

Mit diesem Einwand will RA Klemke dem Zeugen Thomas Gerlach offenkundig die Möglichkeit eröffnen, sich auf § 55 StPO zu berufen. So könnte sich Gerlach problemlos weigern, Fragen zu den Hammerskins zu beantworten. Allerdings nur dann, wenn dieses von RA Klemke ins Spiel gebrachte Verfahren noch nicht eingestellt ist. RA Klemke lässt es sich nicht nehmen, mit einer gewissen Süffisanz seine Gesinnung darzustellen und schiebt folgendes Statement hinterher: „Gegen Rechts wird ja in letzter Zeit öfters ermittelt.“

Richter Götzl lässt sich nicht provozieren und fragt betont sachlich bei RA Klemke nach: „Ja, haben Sie denn Kenntnisse dazu?“

RA Klemke: „Nein.“

Götzl: (An Gerlach gerichtet) „Und Sie?“

Thomas Gerlach (li.) am 01.07.14 - Foto: J.Pohl

Thomas Gerlach (li.) am 01.07.14 – Foto: J.Pohl

Gerlach: „Es gab mal ne Hausdurchsuchung, es wurde schon ermittelt. Glaube, ich hab keine Einstellung bekommen.“

Götzl: „Wurde gegen Sie ermittelt?“

Gerlach: „Ja.“

Götzl: „Wann?

Gerlach: „2003“

Götzl: „Und keine Einstellung ..?“

Gerlach: „Nein.“

Ratlosigkeit im Senat: Themenwechsel

Es folgt eine lange Pause. Richter Götzl berät sich mit den übrigen Mitgliedern des Senats. Im Saal herrscht absolute Stille.

Götzl: „Anderes Thema: War Mundlos mal in der Schweiz?“

Gerlach: „Diese Person war mir damals nicht bekannt.“

Götzl: „Man kann auch Informationen haben, ohne dass man jemanden kennt.“

Gerlach: „Nö.“

In diesem Moment klingelt das Handy der Eminger-Verteidigung. Götzl weist Emingers Verteidiger in scharfem Ton zurecht, dieser braucht eine gefühlte Ewigkeit, um sein Handy zum Schweigen zu bringen.

Götzl: „Nochmal: Haben Sie diesbezüglich was von Mundlos mitbekommen?“

Gerlach: „Nein. Hab ich nicht.“

Wieder wechselt Richter Götzl das Thema: „Haben Sie jemals Daten von Mandy Struck (Anm.: Ex-Freundin) weiter gegeben?

Gerlach: „Nein.“

Ein Neonazi kämpft gegen den drohenden Volkstod

Götzl: „Zu Ihrer politischen Einstellung: Stehen Sie dazu, Menschen zu vertreiben? Oder Sie zu vernichten?“

Gerlach: „Nein.“

Götzl: „Zu keinem Zeitpunkt?“

Gerlach: „Zu keinem Zeitpunkt.“

Götzl: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Volkstod‘ etwas?“

Gerlach: „Ja. Das hat die nationalen Kreise verbunden. Hat damit zu tun, dass das deutsche Volk durch eine zu niedrige Geburtenrate ausstirbt. Die Einwanderer haben ein hohe Geburtenrate.

Götzl: „Und wie stehen Sie dazu?“

Gerlach: „Unser Ziel war es, den Volkstod aufzuhalten. Durch Begrenzung von Zuwanderung, gezielte Rückführung von Ausländern und die Geburtenrate von Deutschen zu erhöhen. Durch Unterstützung von deutschen Firmen, dass mehr Kinder wieder machbar sind. Und durch finanzielle Unterstützung.“

Götzl: „Was haben Sie da persönlich unternommen?“

Gerlach: „Die ‚Nationale Bewegung‘ ist nicht in der Lage Gesetze zu geben. Es blieb nur Propaganda, um den Volkstod aufzuhalten.“

Götzl: „Wie haben Sie da mitgewirkt?“

Gerlach: „Durch viele Gruppierungen. Eben durch regionale und ‚Freie Netze‘. In einer Region auch durch den KDS (Kampfbund Deutscher Sozialisten) oder durch die NPD.“

Götzl: „Sind Sie Mitglied der NPD?“

Gerlach: „Nein.“

Götzl: „Und sonstige Gruppen?“

Gerlach: „Jede Kameradschaft arbeitet daran, um dies zu erreichen. Das ist das Hauptziel.“

Götzl: „Und Sie? Kameradschaft?“

Gerlach: „Nationale Sozialisten Altenburger Land“

André Eminger - Foto: J.Pohl

André Eminger – Foto: J.Pohl

Götzl: „Kennen Sie André Eminger?“

Gerlach: „Kenn ich nicht.“

Götzl: „Und Maik Eminger?“

Gerlach: „Auch nicht. Nur aus der Presse.“

Götzl: „Ja, gab es denn vielleicht mal Gespräche ..?“

Gerlach: „Nicht bewusst.“

Götzl: (zeigt auf André Eminger) „Er sitzt da. Schauen Sie ihn halt an.“

Gerlach blickt kurz zu Eminger und schüttelt den Kopf.

Götzl: „War André Eminger mal Gesprächsthema?“

Gerlach: „Nach 2011. Nur von Presse. Hab mich nicht bewusst über ihn mit irgendjemand unterhalten.“

Die Hammerskins gingen ihm über alles!

Richter Götzl konfrontiert Gerlach mit einer Aussage von Mandy Struck aus einer Vernehmung durch das BKA vom 30.12.2011:

„[Die] Kameradschaft Nationale Sozialisten Altenburger Land im Jahr 2004 gegründet. Da war er dabei und das habe ich noch mitbekommen.“

„Ich habe gewusst, dass er als Redner und Ordner bei den Montagsdemos [in Altenburg] fungierte.“

„Fest der Völker hat er organisiert und seine Hammerskins. Die gingen ihm über alles. Es ging darum Zellen zu bilden in ganz Mitteldeutschland. Das man überall jemanden sitzen hat, der gut reden kann um halt wieder Leute auszubilden, die eigenständig arbeiten können. So dass man überall Leute hat, wenn eine Aktion startet […].“

Götzl: „Was sagen Sie zu Zellen?“

Gerlach: „Das ist ihre (Anm.: Mandy Strucks) Wortwahl. Wir haben das schon angestrebt. Aber nicht als Zellen. Jeder sollte seine eigenen Redner haben, eigene Infrastruktur. Wenn welche Verluste haben, dass man weiterarbeiten kann. Ich nenne das nicht ‚Zelle‘, sondern ‚Aktionsgruppen‘.

Götzl: „Haben Sie eine Zelle mit Struck betrieben?“

Gerlach: „Glaub ich nicht. Zelle war eher eine kleine Gruppe.“

Götzl: „Wie weit haben Sie ihr Konzept verwirklicht?“

Gerlach: „Bis etwa 2009/2010 erfolgreich. Dann ist es im Sande stecken geblieben.

Götzl: „Wie hat man sich genannt?“

Gerlach: „Freies Netz.“

Götzl: „Welche Rolle hat da Gewalt gespielt?“

Gerlach: „Gewalt hat da keine Rolle gespielt, ist nicht zielführend. Auch Gewalt gegen Ausländer ist nicht zielführend.

Götzl: „Und bei den anderen?“

Gerlach: „Ich kann nicht in die Köpfe anderer gucken. Wir haben Gewalt immer abgelehnt.“

Götzl: „Wir ..?“

Gerlach: „Die, mit denen ich zusammen gearbeitet habe. Der Wohlleben und der Kapke.“

Götzl: „Und? Weitere ..?“

Gerlach: „Fallen mir spontan keine weiteren ein.“

Götzl: „Ja, jetzt überlegen Sie mal, Sie haben …“

Gerlach: (unterbricht Götzl) „Keine.“

Götzl: „Sie haben ja schon mit Schwung angesetzt.“

Gerlach: „…“

Götzl: „Und Altenburg?“

Gerlach: „Ich.“

Götzl: „Alleine?“

Gerlach: „Andere kenne ich nicht.“

Götzl: (spürbar verärgert) „…“

  • Bedrohliche Stille im Gerichtssaal –

Gerlach: Der letzte aufrechte Ritter der Tafelrunde?

Gerlach: „Sie wollen von mir Namen wissen, die mit mir aktiv waren?

Götzl: (in deutlich lauterem Tonfall): „Ja!“

Gerlach: „Sag ich nicht.“

– Stille –

Götzl: „Warum?“

Gerlach: „Ich hab den Prozess hier verfolgt. Die so genannte Nebenklage quatscht Informationen an die Antifa weiter. Wenn ich die nennen würde, dann sind die Repressalien ausgesetzt. Auch die Bundesanwaltschaft hat Informationen an die Presse verteilt.“

Götzl: „…“

Gerlach: „Es sagen mir Leute, sie laufen Gefahr wegen Antifa-Gruppen ihre Arbeit zu verlieren.“

Götzl: „Da wollen Sie auch nichts sagen? Der § 55 StPO gibt Ihnen hier kein Auskunftsverweigerungsrecht“

Gerlach: „Das ist mir bewusst. Ich sehe auch den Konflikt zwischen dem Gericht und mir. Das kann ich nicht mit meiner Moral und meinem Wertegefühl vereinbaren, dass Leute Arbeit verlieren weil das dem Fernsehen und der Presse gesagt wird. Auch wenn ich dafür eine Strafe bekomme.“

Götzl: „Ordnungsmittel! Wir stellen das erst einmal zurück. Ihnen ist das ja bewusst.“

Gerlach: „Ja.“

Götzl: „Hammerskins?“

Gerlach: „Werde ich nichts dazu sagen. Ich weiß, wie die Antifa funktioniert. Ich weiß, wie die Nebenklage Infos verbreitet. Wenn ich Namen aus Altenburg nenne, dann gibt es Schlägereien usw.. Ist mir bewusst, dass ich Strafe kriegen kann.

Götzl: „Was wissen Sie über den ‚Führerlosen Widerstand‘?“

Gerlach: „Da gibt es ein Schreiben aus den 90gern. Für mich bedeutet das die losen Gruppen, die zusammenarbeiten.“

Götzl: „Und deren Einfluss auf ihre politische Arbeit?“

Gerlach: „Gruppen waren schon irgendwie organisiert. Haben uns abgewechselt. Zum Beispiel Jena mit Altenburg und so.“

Götzl: „Wann haben Sie erstmals den Begriff ‚NSU‘ gehört?“

Gerlach: „2011. Durch die Presse.“

Götzl: „Und zuvor?“

Gerlach: „Nein.“

Götzl: „Der Begriff ‚Braunes Haus’“?

Gerlach: „Ja. Wurde intern verwendet.“

Götzl: „Und Ihr Spitzname? Woher ..?“

Gerlach: „Überall verwendet.“

Götzl: „Wie oft hatten Sie Kontakte zu Struck?“

Gerlach: „Als Beziehung zu Ende war, nur einmal in Halbe.“

Das falsche Spiel von Klemke

Götzl: (An RA Klemke gerichtet) „Haben Sie zufällig das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahren:“

RA Klemke: „Nein.“

RA Narin - Foto: J. Pohl

RA Narin – Foto: J. Pohl

RA Narin: „Herr Vorsitzender, ich hab es möglicherweise.“ (Nennt Aktenzeichen) „Das war ein 129er Verfahren, wurde 2005 eingestellt. (Anm.: § 129 StGB – Bildung krimineller Vereinigungen)

Richter Götzl bittet Gerlach nach vorne zum Richtertisch, es werden Fotos in Augenschein genommen und für alle sichtbar auf die Leinwände projiziert. Es handelt sich um Gruppenaufnahmen mit Hammerskins.

Götzl: „Wo sind diese Fotos entstanden?“

Gerlach: Wo die entstanden sind, will ich nicht sagen. Zu den Personen sag ich auch nichts.“

Götzl: „Warum?“

Gerlach wiederholt beinahe wortwörtlich seine Aussage zu dieser von Richter Götzl schon mehrfach gestellten Frage. Götzl wendet sich merklich genervt von Gerlach ab und versucht, nähere Informationen zum Gerücht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Gerlach mit vermutetem Bezug zur Thematik Hammerskins im Gange ist, zu erhalten. RA Klemke hatte dieses Gerücht gleich zu Beginn der Vernehmung geschickt platziert. Im Laufe dieser kurzen, aber heftigen Diskussion erklärt sich GBA Diemer bereit zu versuchen, Fakten dazu von der Staatsanwaltschaft Dresden zu erhalten. OStA Weingarten verlässt den Saal, vermutlich um den Auftrag von Diemer umzusetzen.

RAin Lunnebach von der Nebenklage versucht eine Frage, die genau zur richtigen Zeit käme, zu stellen: „Hatte der Zeuge Gerlach vor kurzem Kontakt zu RA Klemke?“ Götzl wiegelt die Frage per Handstreich ab: „Wenn Sie dran sind, Frau Rechtsanwältin!“

Richter Götzl befragt Gerlach zu seinen privaten, beruflichen und finanziellen Verhältnissen. Ein sicheres Zeichen dafür, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes droht. Gerlach gibt bereitwillig Auskunft.

Götzl: (An GBA Diemer gerichtet) „Der Herr Weingarten ..?“

GBA Diemer Foto: J.Pohl

GBA Diemer Foto: J.Pohl

Diemer: „Versucht in Sachen Ermittlungsverfahren zu klären. Weiß nicht wie lange das dauert.“

Ein wahres Fragenfeuerwerk von RA Scharmer beginnt

Das Fragerecht geht an die Nebenklage. RA Scharmer beginnt mit der Befragung: „Haben Sie den Prozess-Auftakt hier als Tag der Schande bezeichnet?“

Gerlach: „Ja. So wie der Prozess hier läuft, ist das eine Schande.“

RA Scharmer: „Haben Sie einen Twitter-Account unter dem Namen ‚Ace_79‘?“

RA Scharmer lässt einen per Screenshot gesicherten Tweet vom 06.05.2013 von Gerlachs Twitter-Account zeigen. Neben „Tag der Schande“ findet sich hier auch der Begriff „Affentheater“.

Screenshot: Tweet vom 06.05.2013

Screenshot: Tweet vom 06.05.2013

Gerlach: „Prozesse wie diese bringen ein ’seltsames Rechtssystem‘ zutage.“

RA Scharmer: „Mit ‚Affentheater‘ meinen Sie wen ..?“

Gerlach: „Na so halt …“

Screenshot: Tweet vom 03.05.2013

Screenshot: Tweet vom 03.05.2013

RA Scharmer: „Meinen Sie auch das Gericht?“

Gerlach: „Keine Personen. Auch keinen Richter.“

Ein weiterer Screenshot von einem Tweet, den Gerlach kurz nach seiner Einvernahme am 01.07.2014 geschrieben hatte: „[…] Die Tafelrunde ist entehrt, wenn ein falscher ihr angehört. […]“

Screenshot: Tweet vom 01.07.2014

Screenshot: Tweet vom 01.07.2014

Gerlach: „Ich wusste ja, dass Sie das beobachten und dass das Thema wird. Ist eben mein Fazit des Tages.“

RA Scharmer: „Was meinen Sie damit?“

Gerlach: „So, wie es da steht. Fand das Zitat schön und passend. Will nicht verantwortlich sein, dass Leuten Nachteile entstehen.“

RA Scharmer: „Tafelrunde? Wer ist da gemeint?“

Gerlach: „Niemand. Mein Verhalten.“

RA Scharmer: „Wertegefühl?“

Gerlach: „Ja. Ich werde es nochmal erläutern.“ Im Folgenden schwurbelt er beinahe Wortgetreu nun zum 3. Mal über seine Moralvorstellung, durch seine Aussage unschuldige Kameraden durch Antifa und Presse in Gefahr zu bringen.

RA Scharmer: „Sie sind Teil der Tafelrunde?“

Gerlach: „Nein. Mein Verhalten ist ritterlich.“

RA Sebastian Scharmer - Foto: J. Pohl

RA Sebastian Scharmer – Foto: J. Pohl

RA Scharmer: „Ich hätte noch Fragen zum Thema Hammerskins. Und zwar liegen uns Fotos von der sichergestellten Festplatte aus dem PC des Herrn Wohlleben vor.“

Es werden Fotos von einem „Ritteressen“ mit mehreren Teils in Rittergewändern gekleideten Personen gezeigt. Ralf Wohlleben ist dabei auf den ersten Blick erkennbar.

RA Scharmer: „Erkennen Sie jemanden?“

Gerlach: „Ja. Wohlleben.“

Das nächste Foto: Ein Gruppenbild. Alle Personen posieren mit vor dem Oberkörper gekreuzten Armen.

RA Scharmer: „Und ..?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer darf dieses Symbol machen?“

Gerlach: „Möchte ich nichts dazu sagen.“

RA Scharmer: „Ist Wohlleben dabei?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Eminger?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Was ist ‚NOM‘? ‚National Officers Meeting‘?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „2011?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer darf da hin?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Welche Hammerskin-Gruppen gibt es?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer ist verantwortlich?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: (An Richter Götzl gerichtet) „Herr Vorsitzender! Ich stelle die Fragen deshalb, um dem Zeugen eine Aussageverweigerung nachweisen zu können.“

RA Scharmer: „Chapter West-Sachsen?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer lässt sich durch die Arroganz von Thomas Gerlach nicht aus dem Konzept bringen und stellt im atemberaubendem Tempo Frage um Frage: „Jörg W.?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „…“ (Wird von Gerlach unterbrochen.)

Gerlach: „Können Sie die Fragen nicht hintereinanderstellen? Dann brauch ich nur einmal zu antworten.“

Die Gesichtsfarbe von Richter Götzl wechselt nach dieser Frechheit in ein bedrohlich wirkendes dunkelrot: „Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt!“ Die Wände des Gerichtssaals scheinen zu beben.

RA Scharmer bleibt unbeeindruckt und macht weiter: „Sagt Ihnen der Begriff ‚Fourteen Words‘ etwas?“

Gerlach gibt zumindest kurzfristig seine fragwürdige Taktik auf und antwortet ausnahmsweise. Er schwurbelt und stammelt, gibt so ein jämmerliches Halbwissen zu Fakten, die ein Hammerskin eigentlich aus dem Effeff wissen müsste, preis: „Ja, das kommt aus dem amerikanischen, so genau bekomme ich das auf Englisch nicht hin, irgendwie so: We must the existence unseres Volkes sichern oder so irgendwie. Jedenfalls geht es darum, die Existenz unserer Rasse zu sichern.“

(Anm.: Die erstmals in Kreisen weißer Neonazis aus den USA aufgetauchte Floskel „Fourteen Words“ ist ein extrem rassistisches und menschenverachtendes Glaubensbekenntnis. Mit den „Fourteen Words“ beschwören extrem rechts gesinnte und meist auch gewaltbereite Neonazis die – deren Überzeugung nach – Überlegenheit der „weißen oder arischen Rasse“. )

Fourteen Words: „We must secure the existence of our people and a future for White children.“ („Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft für die weißen Kinder sichern“)

RA Scharmer: „Wie stehen die Hammerskins zu den ‚Fourteen Words‘?“

Kaum fällt der Begriff „Hammerskin“ ist Gerlach keine vernünftige Antwort mehr zu entlocken: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: Herr Vorsitzender! Sie sehen, es macht keinen Sinn, weitere Fragen zu stellen. Ich beantrage Ordnungsmittel.“

Götzl: „Wir müssen erst die näheren Umstände zum Ermittlungsverfahren erfahren.“

RA Scharmer: „Ich sehe das anders. Der Zeuge beruft sich ausdrücklich nicht auf den § 55 StPO.“

Das Fragerecht wechselt zu RAin Lunnebach: „Zuerst möchte ich hier festhalten: Der Zeuge ist respektlos. Ich hätte einige Fragen, aber unter diesen Umständen werde ich jetzt keine stellen.“

Der wandlungsfähige Herr Gerlach.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders ist an der Reihe: „Herr Gerlach, wissen Sie von Ermittlungen gegen das ‚Freie Netz Süd‘?“

Seltsamerweise antwortet Gerlach hier ausführlich und in einem bemerkenswert ruhigen Tonfall. Es drängt sich an dieser Stelle der dringende Verdacht auf, dass er diese Frage erwartet hat. Schlimmer noch: Es riecht hier an dieser Stelle der Einvernahme nach einer Absprache zwischen Gerlach und der Wohlleben-Verteidigung. Beweisbar ist das natürlich ist.

Gerlach: „Ja, ich hab das beiläufig mitgekriegt und etwas davon gelesen. Bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher. Es gab da auch Hausdurchsuchungen.“

Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders

Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

RAin Schneiders: „Waren Sie auch davon betroffen?“

Gerlach: „Nein.“

Eine seltene Wortmeldung von Nebenklage-Anwalt RA Erdal: „Herr Zeuge! Haben Sie eigentlich einen Schulabschluß?“

Gerlach antwortet pampig und herablassend: „Ja! 10. Klasse. Realschule.“

Götzl: „Herr Gerlach, haben Sie eigentlich die Befürchtung, dass gegen Sie ein Verfahren eingeleitet wird, wenn Sie hier auf Fragen antworten?“

Gerlach schwurbelt sich um eine Antwort herum: „Weiß nicht.“

Götzl: „Jetzt mal konkret! Warum die Durchsuchung? Welche Vorwürfe gab es gegen Sie? Ich meine jetzt 2003.“

Gerlach: „Bildung einer kriminellen Vereinigung. So wie Klemke schon sagte. Ich hatte sehr viele Durchsuchungen und Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft. Und ich war bis 2004 in Haft. Ich bin zu dieser Thematik nie vernommen worden.“

Ermittlungsverfahren verzweifelt gesucht.

OStA Weingarten ist inzwischen wieder im Saal anwesend.

Götzl: „Herr Weingarten, gibt es Informationen?“

OStA Weingarten Foto: J. Pohl

OStA Weingarten Foto: J. Pohl

OStA Weingarten: „Wir haben eine Verfahrensabfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden gemacht. Und zwar ‚prompt‘. Bis jetzt haben wir noch kein Ergebnis.“

Richter Götzl ordnet deswegen um 14:00 Uhr eine Verhandlungspause von 20 Minuten an.

Um 14:35 wird weiter verhandelt.

Götzl: „Und? Generalbundesanwaltschaft? Gibt es Informationen?“

GBA Diemer: „Dauert noch etwa 20 Minuten.“

Götzl: „Herr Gerlach? Sonst irgendwelche Erkenntnisse dazu?

Gerlach: „Nicht dass ich wüsste …“

Götzl: „Wer hat damals ermittelt?“

Gerlach: „Weiß ich nicht. Ich hab eine Vorladung bekommen, bin aber nicht hingegangen.“

Götzl: (genervt) „Was war der Vorwurf?“

Gerlach: „Die haben irgendwie eine Waffe gesucht. Ich kenne mich mit Waffen aber nicht so aus.“

– Gelächter im Saal –

Götzl: „Dann werden wir jetzt Ihre Einvernahme für heute beenden. Die Akten der Staatsanwaltschaft Dresden werden beigezogen. Und Sie Herr Gerlach …“

Gerlach: „Ja ..?“

Götzl: „Sie sind für den 24.07.2014, das ist ein Donnerstag, nochmals vorgeladen. Haben Sie das verstanden?“

Gerlach: „Ja.“

Damit ist für heute die 2. Vernehmung von Thomas Gerlach um 14:40 beendet.

RAin Lunnebach: „Ich würde gerne eine Stellungnahme zur Vernehmung des Zeugen Gerlach abgeben. Ich weiß nicht, ob Sie es genehmigen.“

Götzl: „So etwas ist aber nicht üblich, Frau Rechtsanwältin.“

RAin Lunnebach: „Das ist mir bewusst. Deswegen frage ich ja, ob Sie es genehmigen.“

Götzl: „Wir stellen das zurück.“

Damit ist der Prozesstag beendet. Richter Götzl hat mit seiner Weigerung zur Abgabe eines Statements durch RAin Lunnebach zum Verhalten des Thomas Gerlach eine große Chance vertan. Gerlach ist der erste Zeuge aus der Naziszene, der aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Er hat es geschafft, minutenlang über den drohenden Volkstod zu schwadronieren. Er konnte sogar ausführlichst seine extrem rassistischen „Lösungsansätze“ zur Verhinderung des Volkstodes darlegen. Niemand hat ihn dabei unterbrochen. Gerlach verhielt sich den Verfahrensbeteiligten und sogar dem Gericht gegenüber extrem respektlos. Eingegriffen hat niemand. Anwälte der Nebenklage werden vom Vorsitzenden Richter Götzl regelmäßig bloßgestellt, gemaßregelt und „zusammengefaltet“, wenn Sie beispielsweise nicht sofort die korrekte Fundstelle einer Akte benennen können.

Gerlach dagegen wurde mit Milde behandelt, er wurde geradezu verhätschelt. Nur einige Minuten nach dem Ende seiner Einvernahme veröffentlichte Thomas Gerlach folgenden Tweet:

Screenshot: Tweet vom 10.07.2014

Screenshot: Tweet vom 10.07.2014

Verstehen muss man das nicht. 

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NSU-Prozess: Lügende Nazi-Zeugen sind der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

Veröffentlicht am 21. April 2015 von juepohl
Antworten

Für einen Fortschritt in Sachen Wahrheitsfindung im NSU-Prozess entwickeln sich lügende Zeugen seit Beginn der Verhandlungen zu einem immer größer werdenden Problem. Es ist mehr als offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht, jedoch scheint von keiner Seite der Prozessbeteiligten ein gesteigertes Interesse zu bestehen, diesem Problem Herr zu werden.

Hier zum 1. Teil dieser Mini-Serie mit einem aktuellen Wortprotokoll aus der Vernehmung von Markus F. vom 198. Verhandlungstag. >>

Das Ausmaß der Lügen ist der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar.

Nach jedem lügenden Zeugen, der ohne Konsequenzen zu spüren davon kommt, wird die Berichterstattung schwieriger. Ganz egal welche Zeugen, ob aus der Nazi-Szene, aus dem Dunstkreis des Verfassungsschutzes oder aus sonst irgendeiner Gruppe. Der Öffentlichkeit sind diese Vorkommnisse nicht mehr zu vermitteln.

Wir müssen handeln! Jetzt!

Das Resultat: Das Interesse der Öffentlichkeit am NSU-Prozess nimmt mehr und mehr ab und dürfte sich derzeit auf einem negativen Rekordniveau befinden. Das ist eine Katastrophe, die wir bewältigen müssen, ja vielleicht sogar noch abwenden können. Lasst uns zusammen daran arbeiten. Presse, Blogger, Prozessbeobachter und Prozessbeteiligte müssen jetzt an einem Strang ziehen, um die Glaubwürdigkeit im NSU-Prozess wieder herzustellen.

Und so wird im NSU-Prozess gelogen: Subtil, dreist, hemmungslos, schamlos und immer mit dem Hintergrund Rassismus.

Hier eine sehr kleine – ungeordnete – Zusammenstellung (6 von knapp 200 Verhandlungstagen) mit Beispielen von lügenden Zeugen im NSU-Prozess:

95.VHT – 19. März 2014

Gleich zu Beginn ein eindrucksvolles Beispiel dafür, was passieren kann, wenn die Nebenklage die Lügen der Nazi-Zeugen nicht einfach hinnehmen will.

Carsten R. (36) ist wieder einer dieser unerträglichen Zeugen. Man könnte meinen, er wäre ein kleiner Fisch im undurchdringlichen NSU-Sumpf. Carsten R. hat 1998 unter seinem Namen eine Wohnung in Chemnitz für die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe angemietet. Deswegen wird er am 19. März 2014 vor dem OLG-München im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. […]

Gefühlte 99 % seiner Antworten bestehen aus diesen Floskeln:

“Weiß ich nicht mehr.”

“Ist schon zu lange her.”

“Kann mich nicht mehr erinnern.”

Seine seltenen Antworten, die inhaltlich auf die Frage eingehen, beendet Carsten R. meistens mit einem Nachsatz wie diesem hier: “… kann ich aber nicht genau sagen.”

So läuft die Befragung Stunde um Stunde. Trotzdem ging der Plan von Carsten R. durch geballtes Unwissen, nichtssagenden Antworten und beinharten Lügen möglichst wenig zu einem Erkenntnisgewinn beizutragen nicht ganz auf.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richter Götzl warum ausgerechnet er als Wohnungsmieter für die bereits untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auftreten sollte antwortete Carsten R. in typischer Art und Weise.

Götzl: “Jetzt erzählen Sie doch mal von vorne und der Reihe nach.”

Carsten R.: “Hab ich ja. Die Wohnung wurde eben angemietet.”

Ein Kommentar zur psychischen Verfassung von Götzl erübrigt sich an dieser Stelle.

Götzl: “Mit Personen! Bitte!”

Carsten R.: “Kann mich nicht erinnern. Das habe ich auch bei der Polizei schon gesagt.”

RA Hoffmann: “Haben Sie sich 2011 (Anm.: Am 04.11.2011 wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe enttarnt.) bei der Polizei gemeldet?”

Carsten R.: “Nein.”

RA Hoffmann: “Warum nicht?”

Carsten R.: “Bei mir ging es ja um die Wohnung. Und bei denen um Tötung.”

Das Fragerecht hat nun RAin Pinar: “Ist Ihr ‘Egal sein’ eigentlich grenzenlos?”

Carsten R.: “Ja. Ich hab nicht differenziert, ob die Schokoriegel klauen, oder gerade jemanden umgebracht haben.”

RAin Pinar: “Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass “die 3″ Menschen umgebracht haben?”

Genau an dieser, dieser entscheidenden Stelle, an der die wirkliche Gesinnung des Zeugen ans Licht kommt, grätscht GBA Diemer mitten in die Befragung hinein. Wie immer in solchen Fällen ohne Worterteilung.

Diemer: “Ich beanstande die Frage …”

Diemer wird durch RAin Pinar unterbrochen, schließlich hat sie immer noch das Fragerecht. Sie hat weder erklärt, dass sie keine weiteren Fragen mehr hätte, noch hat irgendjemand GBA Diemer das Wort erteilt.

RAin Pinar: “Ich möchte hier nur auf eine Grundsatzentscheidung zur Beugehaft …”

Bei dem Wort “Beugehaft” wird RAin Pinar das Mikrofon abgedreht. Jedoch ist sie auch ohne Mikrofon zumindest auf der Besuchertribüne noch einigermaßen gut zu verstehen. “Ich lasse mir hier nicht von Ihnen den Mund verbieten.”

Götzl mischt sich nun auch ein: “Frau Anwältin! Bitte mäßigen Sie sich. Das Wort hat jetzt Dr. Diemer. Bitteschön, Herr Diemer! Sie sind dran.”

Aus den Reihen der Nebenklage sind überdeutlich Unmutsbekundungen ob der Entscheidung Götzls vernehmbar.

Götzl versucht den Tumult im Gerichtssaal, der sich auch auf die Tribüne ausgebreitet hat zu ignorieren: “Also bitte Herr Diemer …”

Diemer: “Ich beanstande die Frage. Die Frage hat nichts mit der Sache zu tun. Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.”

Götzl: “Wenn Sie hier so weiter fragen, dann …”

RAin Pinar unterbricht Götzl: “Die Gesinnung dieses Zeugen ist mir wurscht.” (sic!)

Jetzt mischt sich RA Hoffmann in die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Diskussion ein: “Dieser Zeuge hier lügt den ganzen Nachmittag und die Bundesanwaltschaft unterstützt das auch noch.”

Götzl: “Ich lasse mich nicht unterbrechen …”

RAin Pinar: (An Götzl gerichtet.) “Dann sagen Sie doch endlich, was Sie sagen wollen.”

Götzl: “Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. So! Und damit sich die Prozessbeteiligten wieder sortieren können und zur Besinnung kommen, unterbreche ich jetzt die Verhandlung für 10 Minuten.”

Er knallt einen Aktenordner auf das Pult, und verlässt um 17:20 Uhr ohne ein weiteres Wort zu verlieren den Gerichtssaal.

Eine angeordnete Verhandlungspause von 10 Minuten dauert im OLG-München 20 Minuten. Das war schon immer so, das wird immer so bleiben. In Bayern gehen die Uhren eben anders.

Um 17:40 Uhr erteilt Richter Götzl RAin Pinar das Wort.

RAin Pinar: “Bevor ich unterbrochen werde, stelle ich fest, dass eine Befragung des Zeugen nicht mehr sinnvoll ist. Ich stelle hiermit alle Fragen zurück.”

Die nächste Wortmeldung kommt von RA Kienzle: “Wir möchten uns zur Bemerkung von GBA Diemer zum “Jüngsten Gericht” äußern. Deswegen werden wir alle auf unser Fragerecht verzichten. Dem Zeugen ist überdeutlich klar geworden, dass sein Verhalten von der Bundesanwaltschaft hingenommen wird.”

Richter Götzl versucht noch zu retten, was zu retten ist: “Wir müssen jetzt mit der Befragung des Zeugen fortfahren.”

RA Kienzle: “Wir haben jetzt die Situation, dass die Beanstandung Diemers weiter im Raum steht. Stichwort: ‘Jüngstes Gericht’.”

Götzl: “Die Befragung des Zeugen steht im Vordergrund.”

RA Kienzle: “Das sehe ich anders. Hier steht ausgesprochen im Raum, dass Nebenkläger Fragen im Stil des “Jüngsten Gerichts” stellen.

[…]

RA Stahl: “Also mit wem haben Sie sich als Pärchen ausgegeben? Mit Frau Zschäpe?”

Carsten R.: “Das ist eine reine Vermutung von mir. Bei der Wohnungsübergabe eben. Wissen tu ich es nicht.”

RA Stahl: “Können Sie Böhnhardt und Mundlos unterscheiden?”

Carsten R.: “Nein.”

RA Stahl: “Und jetzt sag ich Ihnen noch was: Vermutlich hat Böhnhardt als Bürge auf dem Mietvertrag unterzeichnet.”

(Absolute Stille im Saal!)

Carsten R. antwortet unbeeindruckt. Dass er gerade überführt wurde, seit Stunden gelogen zu haben, lässt in anscheinend völlig kalt.

Carsten R.: “Kann sein …”

RA Stahl: “Keine weiteren Fragen mehr.”

Auf die Wiedergabe der weiteren Befragung kann getrost verzichtet werden. Carsten R. bleibt hartnäckig bei seinem Antwortverhalten.

Nach fast 5 Stunden grotesker Befragung nimmt um 18:15 das Trauerspiel mit der Entlassung des Zeugen sein Ende.

Fazit der Vernehmung: Es sind immens viele Fragen offengeblieben. Carsten R. weiß definitiv mehr, als er vorgibt zu wissen. Er hat Stunde um Stunde beinhart gelogen. Dies wurde ihm beispielsweise beim Themenkomplex Wohnungsbesichtigung und Mietvertrag eindrucksvoll nachgewiesen. Seine Aussagen, dass er mit Beate Zschäpe als Pärchen auftrat und das Zschäpe die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages war, wiederholte er mehrmals. Beide Aussagen waren glatte Lügen, die völlig ohne Konsequenzen blieben.

Eine weitere Einvernahme des Zeugen wäre dringend geboten gewesen. Aber nur unter anderen Voraussetzungen wäre sie auch sinnvoll gewesen. Das Problem ist wieder einmal die Bundesanwaltschaft. Eine Bundesanwaltschaft, die wenig Interesse an einem zusätzlichen Erkenntnisgewinn hat, ist zu kritisieren. Eine Bundesanwaltschaft, die aktiv die Bemühungen zur Aufklärung verhindert, ist inakzeptabel, unzumutbar, eine Verhöhnung aller Opfer, ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und unterstützt direkt den Rechtsextremismus. Zum kompletten Artikel >>

VHT 171 – 16. Dezember 2014

Lügen und Verharmlosen, Teil XII – weitere Vernehmung von Michael Probst

So leugnete er sogar, den Angeklagten André Eminger gekannt zu haben – und das, obwohl seine Ex-Frau bei der Polizei noch von konkreten Geschäftsbeziehungen Emingers zu Probst berichtet hatte und obwohl seine Telefonnummer im Handy-Speicher von Eminger gefunden wurde. Jedenfalls ist die Aussage des Zeugen nicht geeignet, die Angaben des V-Mannes Carsten Szczepanski zu den Unterstützungshandlungen von „B&H“ Sachsen und seiner Exfrau in Frage zu stellen. Nach seiner Zeugenaussage hätte er jedenfalls keine Kenntnis von solchen Unterstützungshandlungen haben können. Dass Szczepanski ihn als „B&H“-Mitglied bezeichnet, kann auch an seiner hervorgehobenen Position als Musikproduzent, Ladenbetreiber, Bandmitglied, Ehemann von Antje Probst und engem Freund von Jan Werner gelegen haben.

Quelle: Nebenklage NSU-Prozess 

VHT 131 – 29.Juli 2014

Lügen und Verharmlosen VIII – Gewährsperson Andreas Rachhausen

Während der gesamten Vernehmung wurde deutlich, dass Rachhausen log, um seine Rolle im THS und dessen wahre Bedeutung zu verharmlosen.

Quelle: Nebenklage NSU-Prozess

VHT 126 – 10. Juli 2014

Thomas Gerlach ist einer der aktivsten Neonazis aus Thüringen. Er leugnet seine ultrarechte Einstellung nicht, sondern er schildert sein krudes Weltbild in geradezu unerträglicher Art und Weise. Gerlach war unter anderem Mitglied beim Thüringer Heimatschutz (THS), also der Organisation aus der vermutlich der NSU hervorgegangen ist. Zudem werden Gerlach engste Verbindungen zu den rechtsextremen und gewaltbereiten Hammerskins nachgesagt. Er sagt am 10.07.2014 bereits zum 2. Mal aus. Seine 1. Vernehmung am 01.07.2014 wurde vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abrupt unterbrochen.

Hier ein Auszug aus der Befragung vom 10. Juli 2014 vor dem OLG München:

RA Scharmer: „Erkennen Sie jemanden?“

Gerlach: „Ja. Wohlleben.“

Das nächste Foto: Ein Gruppenbild. Alle Personen posieren mit vor dem Oberkörper gekreuzten Armen.

RA Scharmer: „Und ..?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer darf dieses Symbol machen?“

Gerlach: „Möchte ich nichts dazu sagen.“

RA Scharmer: „Ist Wohlleben dabei?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Eminger?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Was ist ‘NOM’? ‘National Officers Meeting’?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „2011?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer darf da hin?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Welche Hammerskin-Gruppen gibt es?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

RA Scharmer: „Wer ist verantwortlich?“

Gerlach: „Sag ich nichts.“

[…]

RA Scharmer: „…“ (Wird von Gerlach unterbrochen.)

Gerlach: „Können Sie die Fragen nicht hintereinanderstellen? Dann brauch ich nur einmal zu antworten.“

Die Gesichtsfarbe von Richter Götzl wechselt nach dieser Frechheit in ein bedrohlich wirkendes dunkelrot: „Jetzt werden Sie mal nicht unverschämt!“ Die Wände des Gerichtssaals scheinen zu beben.

RA Scharmer bleibt unbeeindruckt und macht weiter: „Sagt Ihnen der Begriff ‘Fourteen Words’ etwas?“

[…]

Gerlach ist der erste Zeuge aus der Naziszene, der aus seiner Gesinnung keinen Hehl machte. Er hat es geschafft, minutenlang über den drohenden Volkstod zu schwadronieren. Er konnte sogar ausführlichst seine extrem rassistischen „Lösungsansätze“ zur Verhinderung des Volkstodes darlegen. Niemand hat ihn dabei unterbrochen. Gerlach verhielt sich den Verfahrensbeteiligten und sogar dem Gericht gegenüber extrem respektlos. Eingegriffen hat niemand. Anwälte der Nebenklage werden vom Vorsitzenden Richter Götzl regelmäßig bloßgestellt, gemaßregelt und „zusammengefaltet“, wenn Sie beispielsweise nicht sofort die korrekte Fundstelle einer Akte benennen können.

Gerlach dagegen wurde mit Milde behandelt, er wurde geradezu verhätschelt. Zum kompletten Artikel >>

VHT 100 – 1.April 2014

Wie Carsten R. ist auch Thomas R. einer dieser extrem unangenehmen Zeugen aus dem unüberschaubaren Unterstützernetzwerk des so genannten NSU.

Thomas R. soll Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe nach ihrem Untertauchen im Jahr 1998 für ungefähr 14 Tage in seiner Wohnung im sächsischen Chemnitz aufgenommen haben. Auch war Thomas R. in der rechtsextremen Szene zumindest zu Beginn der neunziger Jahre höchst aktiv. Vor allem als Mitveranstalter rechtsradikaler Konzerte fiel Thomas R. auf. Deshalb sollte er im NSU-Prozess vor dem OLG München aussagen.

Viele Zeugen aus dem Umfeld “der Drei” sind in den vergangenen 100 Prozesstagen durch unverhohlen vorgetäuschte Erinnerungslücken, plötzlichem Gedächtnisverlust oder wegen Falschaussagen, vulgo Lügen in denkwürdiger Erinnerung geblieben. Bis zum 100. Prozesstag blieb dieses Verhalten völlig ungeahndet aber nicht unbeachtet.

Am heutigen symbolträchtigen 100. Prozesstag wollte der Vorsitzende Richter Götzl offenbar ein Zeichen setzen. Während der Vernehmung des Thomas R. war im Gerichtssaal plötzlich das Wort “Ordnungsmittel” vernehmbar. Soweit nichts ungewöhnliches. Die Vertreter der Nebenklage führten diesen Begriff schon öfters ins Felde. Ordnungsgeld oder Beugehaft gehören untrennbar zu dieser Vokabel und sind auch schon öfters während der Hauptverhandlung gefallen. Aber eben niemals von Götzl selbst. Ein derartiges Ansinnen der Nebenklage wurde bisher ausnahmslos von der Generalbundesanwaltschaft oder vom Senat rigoros abgeschmettert.

Heute war alles anders: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl höchstpersönlich sprach das Wort “Ordnungsmittel” aus eigenem Antrieb und ohne dass von irgendeiner Seite ein entsprechender Antrag gestellt wurde, von selbst aus.

Hier ein kurzer Ausschnitt aus der Vernehmung von Thomas R.

Götzl: “Wer gehörte aus Chemnitz dazu?”

Thomas R.: “Bin zu Veranstaltung hin, das war es dann auch schon …”

Götzl: “Ich fragte nach Leuten, mit denen Sie zu tun hatten.”

Thomas R.: “Das will und muss ich hier nicht sagen.”

Götzl: “Doch!”

Thomas R.: “Will nicht.”

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VHT 64 – 4: Dezember 2013

Und hier ein Beispiel aus dem Bereich Verfassungsschutz:

Der vom Landesamt für Verfassungsschutz bestellte “Zeugenbeistand” für den ehemaligen V-Mann Benjamin G. Rechtsanwalt Volker Hoffmann hat am 64. Prozesstag im NSU-Prozess offenbar unwahr ausgesagt. Diesen Verdacht legt zumindest eine Meldung der Frankfurter Rundschau vom 06.12.13 nahe. Demnach hatte laut Frankfurter Rundschau ein Sprecher des hessischen Verfassungsschutzes bestätigt, dass RA Hoffmann vom hessischen Verfassungsschutz nicht nur für die Vernehmung von Benjamin G. am 04.12.13 vor dem OLG München bestellt und bezahlt wurde, sondern auch für eine Vernehmung von G. durch das BKA im Jahr 2012.

Der hessische Verfassungsschutz hat bestätigt, dass er beim Rechtsterrorismus-Verfahren in München den Anwalt für einen früheren Zuträger aus der rechtsextremen Szene bezahlt hat. Auch bei der Vernehmung durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2012 habe die Behörde den Rechtsanwalt Volker Hoffmann für den früheren Rechtsextremisten Benjamin G. entlohnt, sagte ein Sprecher des Verfassungsschutzes der Frankfurter Rundschau am Donnerstag.

Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.13

Genau diese Vernehmung vom 26.04.12 war unter anderem ein Thema im NSU-Prozess am 04.12.13. Auf die Frage von Nebenklageanwalt Bliwier, ob G. sich an diese Vernehmung erinnere, antwortet dieser nach mehreren Nachfragen mit “nein”. Auch RA Hoffmann hat laut meiner Mitschrift der Vernehmung keine Erinnerung mehr an die Befragung durch das BKA: Schenkt man der Meldung der Frankfurter Rundschau glauben, dann hat RA Hoffmann eindeutig vor dem OLG München gelogen.

Hier die entsprechende Passage der Verhandlung am 04.12.13:

Bliwier macht einen weiteren Vorhalt aus dem Vernehmungsprotokoll des BKA vom 26.04.2012: “Sie hatten damals folgendes ausgesagt: ‘Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.’ Haben Sie das verstanden?”

– Stille –

Richter Götzl erklärt in einfachen Worten die Frage nochmals.

– Stille –

Bliwier: “Herr G., hat Ihr Zeugenbeistand die Vernehmung vom 26.04.2012 in seinen Akten?”

– Stille –

Bliwier: “Kennen Sie diese Vernehmung?”

G.: “Ich hab hier keine Zettel.”

Bliwier: “Ob Sie die Vernehmung überhaupt kennen…”

Hoffmann: “Wir haben keinerlei Protokolle bekommen.”

Bliwier: “Nochmal: ‘Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.’ Erinnern Sie sich?”

G.: “Nein.”

Zum vollständigen Artikel >>

 

 

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